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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 03.07.1997
- 48 C 249/96 -
Zu laute Heizungsanlage stellt Mietmangel dar
Vermieter muss für Reduzierung des Geräuschpegels sorgen
Misst der Schallpegel einer Heizungsanlage mehr als 30 dB (A), so indiziert dies einen Mangel der Mietwohnung. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte
Kein vertragsgemäßer Zustand
Das Amtsgericht Hamburg entschied, zu Gunsten des Klägers. Sein Anspruch folgte aus § 536 BGB (jetzt: § 535 Abs. 1 BGB),
Die
Küche ebenfalls schutzbedürftiger Raum
Das Amtsgericht führte weiter aus, dass die Küche ebenso zu den schutzbedürftigen Räumen im Sinne
Dem stand nach Auffassung des Landgerichts auch nicht entgegen, dass in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2012
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/WuM 1997, 551/tb)
Jahrgang: 1997, Seite: 551 WuM 1997, 551
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Dokument-Nr. 12593
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