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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.08.2009
- 33 C 4733/08-28 -
Modernisierungen abgelehnt: Fristlose Kündigung möglich
Fortsetzen des Mietverhältnisses ist Vermieter nicht zumutbar
Weigert sich ein Mieter, Modernisierungen im Haus zu dulden, obwohl ihn ein Gericht bereits dazu verurteilt hat, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung durch den Vermieter. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main.
Im zugrunde liegenden Streitfall beabsichtigte der
Gerichtliche Prüfung der Maßnahmen zulässig – Widerstand muss aber nach rechtskräftiger Verurteilung aufgegeben werden
Zu Recht, entschieden die Richter des Amtsgerichts Frankfurt am Main. Dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2010
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht/ra-online
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Dokument-Nr. 10061
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