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alle Urteile, veröffentlicht am 12.12.2014
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 11.12.2014
- VG 13 L 327.14 u.a.- und VG 13 L 355.14 u.a. -
Kein Aufschub für Asylbewerberunterkünfte in Berlin-Köpenick
Errichtung der Unterkünfte ist aufgrund der bestehenden baulichen Situation insgesamt verträglich und gegenüber den Nachbarn nicht rücksichtlos
Die in Berlin-Köpenick geplante Einrichtung von zwei Unterkünften für Asylbewerber kann weitergehen. Das Verwaltungsgericht hat die Anträge, einen vorläufigen Aufschub anzuordnen, zurückgewiesen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Grundstück in der Fürstenwalder Straße 364, das an einer Verbindungsstraße zwischen der Luther- und der Lindenstraße liegt, ist mit einem in den 1980er Jahren auf Militärgelände errichteten dreiteiligen Plattenbau bebaut. Dessen östlicher Gebäudeteil wird von Senioren bewohnt, der westliche als bezirkliche Freizeiteinrichtung genutzt. Im mittleren, derzeit ungenutzten sechsgeschossigen Gebäudeteil soll eine Asylbewerbergemeinschaftsunterkunft für 146 Personen eingerichtet werden. Eine Baugenehmigung ist bisher nicht erteilt. Die Antragsteller befürchten eine Verletzung von nachbarschützenden Rechten.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Kassel, Beschluss vom 23.05.2012
- 800 C 4844/11 -
Unbewohnbarkeit einer Eigentumswohnung nach Brand: Keine Pflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Übernahme der Unterbringungskosten der betroffenen Wohnungseigentümer
Pflicht zur Kostenübernahme nur bei Schadenseintritt aufgrund schuldhafter Pflichtverletzung oder wegen durchgeführter Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum
Ist eine Eigentumswohnung nach einem Brand aufgrund des Löschwassers nicht mehr bewohnbar und werden daher die betroffenen Wohnungseigentümer anderweitig untergebracht, so ist die Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich nicht verpflichtet für die Unterbringungskosten aufzukommen. Eine solche Pflicht kann sich nur daraus ergeben, dass der Brand auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhte oder wenn die Unterbringungskosten durch eine Instandsetzungsmaßnahme am Gemeinschaftseigentum verursacht wurden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kassel hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im September 2009 zu einem Brand am Dachstuhl einer Eigentumswohnanlage. Die Löscharbeiten führten in einer Eigentumswohnung zu einem Wasserschaden, der die Wohnung unbewohnbar machte. Die betroffenen Wohnungseigentümer wurden daraufhin anderweitig untergebracht. Nachfolgend bestand Streit wer für die Unterbringungskosten aufkommen sollte. Die Mehrheit... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.12.2014
- 2 BvE 3/14 -
Antrag im Organstreitverfahren zur Zeugenvernehmung von Edward Snowden unzulässig
Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN scheitern mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht
Die Organklage der Fraktionen DIE LINKE sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, von 127 Bundestagsabgeordneten und zwei Ausschussmitgliedern gegen die Bundesregierung und den 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (sogenannter NSA-Untersuchungsausschuss) ist unzulässig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Die beanstandete Einschätzung der Bundesregierung zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin ist lediglich vorläufig; sie stellt daher keine rechtserhebliche Maßnahme dar, die zulässiger Gegenstand eines Organstreitverfahrens sein könnte. Gegen die Ablehnung des Untersuchungsausschusses, die Vernehmung in Berlin durchzuführen, ist der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht nicht eröffnet. Der Antrag betrifft kein in Art. 44 Abs. 1 GG wurzelndes Recht der Ausschussminderheit gegenüber dem Untersuchungsausschuss, sondern die verfahrensrechtliche Überprüfung der Ausschussarbeit im Einzelnen, die dem Bundesgerichtshof zugewiesen ist.
Antragsteller sind die Fraktionen DIE LINKE sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag, 127 Bundestagsabgeordnete und zwei Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Antragsgegner sind die Bundesregierung und der Untersuchungsausschuss. Die Antragsteller machen im Wesentlichen geltend, die Bundesregierung habe in Schreiben vom 2.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Münster, Urteil vom 10.09.2014
- 262 C 15455/13 -
Arglistige Täuschung von Kunden durch die Bank über die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung eines Darlehensvertrages
Bank erweckt bei Kunden irrtümlichen Eindruck, dass Vertragskündigung nur mit Zustimmung der Bank erfolgen kann
Erweckt eine Bank bei einem Kunden den Irrtum, dass er sich nicht einseitig, sondern nur mit ihrer Zustimmung aus dem Darlehensvertrag lösen kann, kann dies eine arglistige Täuschung sein. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall schloss ein Ehepaar aus Oer-Erkenschwick bei einer Bank mit Sitz in München am 13. Oktober 2008 einen Darlehensvertrag über 105.000 Euro zur Finanzierung einer Immobilie ab. Das Darlehen hatte eine Zinsbindung bis 31. Januar 2019. Das Ehepaar kündigte den Darlehensvertrag vorzeitig im Jahr 2010, da es die Immobilie wegen ihres Umzugs verkaufen wollte.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.10.2014
- 6 K 2249/12 -
Betrieb einer Kampfsportschule ist umsatzsteuerfrei
Leistungen der Kampfsportschule, die nicht lediglich Charakter bloßer Freizeitgestaltung aufweisen, sind von der Umsatzsteuer befreit
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Umsätze aus einer Kampfsportschule umsatzsteuerfrei sind, soweit die erbrachten Leistungen der Kampfsportschule nicht lediglich den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben und vergleichbare Leistungen an Schulen und Hochschulen erbracht werden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt in Rheinland-Pfalz (nördliche Pfalz) eine Kampfsportschule, die als Betrieb zur Ausbildung zum/zur Sport- und Fitnesskaufmann/-frau und Sport- und Fitnessfachmann/-frau staatlich anerkannt ist (IHK). Der Kläger hat in den Streitjahren (2005 - 2008) folgende Kurse angeboten: Karate, Kickboxen, Brazilian Jiu Jitsu, Selbstverteidigung,... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.12.2014
- BVerwG 3 C 29.13 -
Benutzungszwang für Entsorgung gefährlicher Schlachtabfälle mit Unionsrecht vereinbar
Ortsgebundener Benutzungszwang zur Sicherstellung eines funktionsfähigen Netzes von Tierkörperbeseitigungsanlagen gerechtfertigt
Der Zwang, für die Entsorgung von Schlachtabfällen der Risikokategorien 1 und 2 die Tierkörperbeseitigungsanlage des örtlich zuständigen Beseitigungspflichtigen zu benutzen, ist mit Unionsrecht vereinbar. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein Fleischvermarktungsunternehmen, das in Bayern unweit der deutsch-österreichischen Grenze einen Schlachthof betreibt. Sie beantragte die Genehmigung, ihre Schlachtabfälle in Oberösterreich entsorgen zu lassen, weil sie damit monatliche Kosten in Höhe von 10.000 Euro einsparen könne. Mit ihrer gegen die Ablehnung der Genehmigung gerichteten... Lesen Sie mehr