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Im Folgenden haben wir für Sie die zehn aktuellsten Urteile aus dem Rechtsgebiet "Nachbarrecht" zusammengestellt.
Das mehrfache Abstellen eines Pkws vor der Garagenzufahrt des Nachbarn stellt eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung dar, die zu einer Klage auf Unterlassung berechtigt. Der Parkende kann sich nicht darauf berufen, dass der Nachbar bei ihm klingeln und bitten könnte, das Auto wegzufahren. Dies entschied das Amtsgericht München.
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Im zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht München über eine Klage zwischen zwei Nachbarn zu entscheiden. Grund dafür war, dass sich zwischen den betroffenen Grundstücken eine Privatstrasse befand, an deren Ende die Garage des einen Nachbarn und gleichzeitig auch der Zugang zum Haus der anderen Nachbarin lag.Nun stellte die Nachbarin immer wieder ihren Pkw vor der Garageneinfahrt des anderen Nachbarn ab. Dieser bat sie mehrfach, dies doch zu unterlassen. Nichts geschah. Eine schriftliche Unterlassungserklärung unterschrieb die Nachbarin ebenfalls nicht.Schließlich erhob der Garagenbesitzer Klage vor dem Amtsgericht München auf Verurteilung der Nachbarin zur Unterlassung. Er könne schließlich ansonsten seine Garage nicht nutzen.Die Nachbarin war der Meinung, der Kläger könne klingeln, wenn sie vor der Garage stehe... Lesen Sie hier weiter