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Amtsgericht Münster, Urteil vom 10.09.2014
- 262 C 15455/13 -
Arglistige Täuschung von Kunden durch die Bank über die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung eines Darlehensvertrages
Bank erweckt bei Kunden irrtümlichen Eindruck, dass Vertragskündigung nur mit Zustimmung der Bank erfolgen kann
Erweckt eine Bank bei einem Kunden den Irrtum, dass er sich nicht einseitig, sondern nur mit ihrer Zustimmung aus dem Darlehensvertrag lösen kann, kann dies eine arglistige Täuschung sein. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall schloss ein Ehepaar aus Oer-Erkenschwick bei einer
Bank verlangt für vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrags Schadensersatz
Mit Schreiben vom 18. Oktober 2010 richtete sich die beklagte
Diesem Schreiben war die Vereinbarung über die Rückzahlung vom 18. Oktober 2010 beigefügt, die die Beklagten unterschrieben zurücksandten. Darin wird u.a. vereinbart, dass für die Berechnung der
Bank berechnet Vorfälligkeitsentschädigung nicht mit Renditen am Tag der tatsächlichen Rückzahlung
Am 3. Dezember 2010 zahlten die Kläger Darlehen samt
Bei Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist Tag der tatsächlichen Rückzahlung maßgeblich
Im März 2010 informierte die Verbraucherzentrale Bremen das Ehepaar, dass sie 4.687,35 Euro zu viel bezahlt haben. Die Differenz errechnet sich insbesondere daraus, dass üblicherweise für die Berechnung der
Kläger verlangen zu viel bezahlte Beträge von der Bank erstattet
Mit Schreiben vom 30. Juli 2012 ließ das Ehepaar die Vereinbarung über die Rückzahlung vom 18. Oktober 2010 anfechten und verlangten die zu viel bezahlten Euro 4.687,35 von der
Bank verweigert Rückzahlung
Diese weigerte sich, den Betrag zurückzuzahlen. Die
Vereinbarung kann wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten werden
Das Ehepaar erhob Klage vor dem Amtsgericht München und bekam Recht. Das Gericht verurteilte die
Kläger wurden durch Verhalten der Bank arglistig getäuscht
Das Gericht stellt fest, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2014
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Sparkasse darf Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Darlehensverträgen nicht weiter verwenden
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 04.07.2014
[Aktenzeichen: 6 U 236/13]) - Formularmäßig vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung sind bei unübersichtlicher Gestaltung des Darlehensvertrages unzulässig
(Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.01.2004
[Aktenzeichen: 5 U 106/03]) - Vorfälligkeitsentschädigung bei einverständlicher Beendigung eines Darlehensvertrags
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.02.2005
[Aktenzeichen: 23 U 52/04])
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Dokument-Nr. 19312
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