wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 27. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 27.04.2023
10 U 100/22 -

Wohnungseigentümer haftet für Schlüsselverlust seines Mieters

Steckenlassen des Schlüssels in Kellertür begründet Fahrlässigkeit

Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung haftet für den Schlüsselverlust seines Mieters. Lässt der Mieter den Schlüssel in der Kellertür stecken, während er sich im Keller aufhält, begründet dies den Vorwurf der Fahrlässigkeit. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2021 ließ eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Brandenburg eine neue Schließanlage in der Anlage einbauen, da der Mieterin einer Wohnung ein Schlüssel gestohlen wurde. Die Mieterin ließ den Schlüssel in der Kellertür stecken, während sie sich im Keller aufhielt. Der Schlüssel passte für die Haustür, den Keller, das Müllhaus und die Tiefgarage. Nachdem Schlüsselverlust kam es zu mehreren Diebstählen in der Tiefgarage. Die Wohnungseigentümergemeinschaft verlangte den Ersatz der Kosten für den Austausch der Schließanlage von dem Wohnungseigentümer ersetzt. Da sich dieser weigerte, erhob die Gemeinschaft Klage. Das Landgericht Neuruppin bejahte einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach. Dagegen richtete sich die Berufung des Beklagten.

Haftung des Wohnungseigentümers für Schlüsselverlust

Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied, dass der Beklagte für den Schlüsselverlust seiner Mieterin gemäß § 280 Abs. 1 BGB hafte. Denn ein Wohnungseigentümer hafte den übrigen Miteigentümern gemäß § 278 BGB auch für das Verschulden seiner Mieter und Untermieter.

Steckenlassen des Schlüssels in Kellertür begründet Fahrlässigkeit

Das Verhalten der Mieterin sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts als fahrlässig zu werten. Die verkehrsübliche Sorgfalt gebiete es, einen Schlüssel sorgsam zu verwahren. Das Steckenlassen des Schlüssels von außen wird der Verwahrungspflicht nicht mehr gerecht, weil so Fremden der Zugriff auf den Schlüssel ermöglicht werde. Die Unannehmlichkeiten, die mit einer Mitnahme des Schlüssels in den Keller verbunden sind, seien nicht so erheblich, dass dies die Inkaufnahme des Risikos rechtfertigt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2023
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Neuruppin, Urteil vom 19.05.2022
    [Aktenzeichen: 1 O 162/21]
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2023, Seite: 695
GE 2023, 695

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33242 Dokument-Nr. 33242

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33242

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH