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Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 09.03.2022
- 8 A 47/21 -
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Besitzes und Verbreitens kinderpornografischer Schriften
Erheblicher Vertrauensverlust in Amtsausübung und des Ansehens des Beamtentums
Ein Beamter kann wegen Besitzes und Verbreitens kinderpornografischer Schriften aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Denn in einem solchen Verhalten liegt ein erheblicher Verlust des Vertrauens in die Amtsausübung und des Ansehens des Beamtentums. Dies das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2021 wurde gegen einen Beamten in Niedersachsen Klage auf
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen schuldhafter Pflichtverletzung
Das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Der
Reue, Mitwirkung und fehlende disziplinarische sowie strafrechtliche Vorbelastung unerheblich
Die vom Beamten im Straf- und Disziplinarverfahren gezeigte Reue und Mitwirkung führe nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu einem anderen Ergebnis. Etwas anderes könne gelten, wenn der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
- BVerwG: Besitz kinderpornografischen Bildmaterials rechtfertigt Entlassung eines Justizvollzugsbeamten
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.06.2020
[Aktenzeichen: 2 C 12.09]) - Lehrer ist wegen strafbaren Besitzes kinderpornographischer Schriften aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen
(Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 14.11.2019
[Aktenzeichen: 14 LB 1/19]) - Disziplinarmaßnahme: Beamter ist bei Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Dateien aus dem Dienst zu entfernen
(Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.08.2017
[Aktenzeichen: 8 DO 568/16])
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Dokument-Nr. 31744
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