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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verbreiten pornografischer Schriften“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 09.03.2022
- 8 A 47/21 -

Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Besitzes und Verbreitens kinder­porno­grafischer Schriften

Erheblicher Vertrauensverlust in Amtsausübung und des Ansehens des Beamtentums

Ein Beamter kann wegen Besitzes und Verbreitens kinder­porno­grafischer Schriften aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Denn in einem solchen Verhalten liegt ein erheblicher Verlust des Vertrauens in die Amtsausübung und des Ansehens des Beamtentums. Dies das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2021 wurde gegen einen Beamten in Niedersachsen Klage auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erhoben. Hintergrund dessen war, dass bei einer polizeilichen Hausdurchsuchung beim Beamten im März 2018 kinderpornografische Schriften aufgefunden wurden. Es stellte sich heraus, dass der Beamte in der Zeit von Februar 2016 bis März 2018 mehr als 220.000 kinderpornografische Dateien zum Download angeboten hatte. Der Beamte wurde im Jahr 2019 rechtkräftig zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt.Das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied zu Gunsten der Klägerin.... Lesen Sie mehr

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24.05.2017
- 16a D 15.2267 -

Mitteilung sadomachistischer Phantasien gegenüber 15-jähriger Schülerin rechtfertigt Entfernung des Lehrers aus Beamtenverhältnis

Schwere Dienst­pflicht­verletzung wegen erheblichen Eingriffs in sittliche und sexuelle Entwicklung der Schülerin

Versendet ein Lehrer an eine 15-jährige Schülerin, die in ihn verliebt ist, eine E-Mail, in dem sadomachistische Praktiken mit einer anderen Schülerin detailliert geschildert werden, rechtfertigt dies seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Durch den erheblichen Eingriff in sie sittliche und sexuelle Entwicklung der minderjährigen Schülerin begeht der Lehrer eine schwere Dienst­pflicht­verletzung. Dies hat der Bayerische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein 38-jähriger Lehrer im August 2015 vom Verwaltungsgericht Augsburg aus dem Beamtenverhältnis entfernt, weil er pornografische Schriften und eine vorsätzliche Körperverletzung gegenüber einer 15-jährigen Schülerin versendet bzw. begangen hatte. Der Lehrer unterhielt zu der Schülerin seit etwa einem Jahr eine rein emotionale Beziehung, als er eine... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Sonthofen, Urteil vom 22.08.2006
- Ds 111 Js 7869/06 und Ds 111 Js 7867/06 -

Erstmals Jugendliche wegen Herunterladens von Gewaltvideos auf Handys verurteilt

Jugendliche müssen Aufsätze schreiben

Zwei 14-jährige Jugendliche, die sich Gewaltvideos aus dem Internet auf ihre Handys herunter geladen haben, wurden vom Amtsgericht Sonthofen in Bayern mit gemeinnütziger Arbeit von sechs und drei Tagen bestraft. Außerdem müssen sie Besinnungsaufsätze schreiben. Schließlich wurden die Tatwerkzeuge (die Handys) vom Gericht eingezogen.

„Verbreiten bzw. Zugänglichmachen von Gewaltdarstellung in Tateinheit mit Verbreitung pornographischer Schriften sowie in einem Fall Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ so lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der gegen die Jugendlichen aus Immenstadt erhoben wurde. Die Jugendlichen haben Videosequenzen auf ihr Handy geladen und diese an andere Jugendliche weitergegeben.... Lesen Sie mehr

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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.09.2004
- 1 Ss 295/04 -

Pornografische Angebote im Internet ohne effektiven Schutz vor dem Zugriff Minderjähriger strafbar

Der 4. und der 5. Strafsenat des Kammergerichts haben entschieden, dass Internetseiten mit pornografischen Darstellungen vor dem Zugriff von Minderjährigen effektiv gesperrt werden müssen. Nicht effektiv sind Systeme, bei denen der Nutzer die Sperre allein durch die Eingabe einer Identitätsnummer (irgend) eines deutschen Personalausweises überwinden kann.

Der Betreiber einer solchen Seite macht sich grundsätzlich wegen "Verbreitens pornografischer Schriften" - hierzu zählen auch Bilder - strafbar (§ 184 Strafgesetzbuch), wenn er vorsätzlich handelt. Soweit die Tat fahrlässig begangen wird, stellt dies regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 24 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages), die mit einer Geldbuße bis zu 250.000 € geahndet werden kann.... Lesen Sie mehr



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