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Oberlandesgericht München, Urteil vom 24.04.2018
- 28 U 3042/17 Bau -
Klausel in Formularkaufverträgen zur Abnahme eines Gebäudes durch vom Bauträger beauftragten Erstverwalter unwirksam
Keine Verjährung von Mängelansprüchen bei fehlender Abnahme
Die Klausel in Formularkaufverträgen, wonach die Abnahme des errichteten Gebäudes durch einen vom Bauträger beauftragten Erstverwalter vorgenommen werden kann, ist wegen unangemessener Benachteiligung der Käufer gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Liegt eine Abnahme nicht vor, so können die Mängelansprüche auch nicht verjähren. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine
Anspruch auf Kostenvorschuss nicht verjährt
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der
Klausel zur Abnahme durch vom Bauträger beauftragten Erstverwalter unwirksam
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2019
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht München I, Urteil vom 09.08.2017
[Aktenzeichen: 11 O 15138/16]
Jahrgang: 2019, Seite: 530 BauR 2019, 530 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 397 NJW-Spezial 2018, 397 | Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht (ZWE)
Jahrgang: 2019, Seite: 29 ZWE 2019, 29
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Dokument-Nr. 27539
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