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Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 10.04.2019
- 156/18, 156 A/18 -
Gewährte Akteneinsicht für Verletzten im Strafverfahren betrifft nicht Schutzbereich der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalts
Akteneinsicht betrifft nur zufällig die berufliche Tätigkeit des Beschuldigten
Ein Rechtsanwalt kann gegen eine einem Verletzten gewährte Akteneinsicht in einem Strafverfahren nicht das Grundrecht auf Berufsfreiheit einwenden, denn der Schutzbereich dieses Grundrechts ist nicht betroffen. Die Akteneinsicht betrifft nur zufällig die berufliche Tätigkeit des Beschuldigten. Dies hat der Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen einen
Schutzbereich der Berufsfreiheit durch Akteneinsicht nicht betroffen
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin entschied gegen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2020
Quelle: Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2019, Seite: 2014 NJW 2019, 2014
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Dokument-Nr. 29403
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