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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.04.2011
- 1 S 1250/11 -
VGH Baden-Württemberg: "Fremdarbeiterinvasion stoppen!" – Rechtsextreme Demonstration am 1. Mai in Heilbronn zulässig
Versammlungsverbot kann nicht allein wegen inhaltlicher Ausrichtung einer Versammlung verhängt werden
Die am 1. Mai 2011 in Heilbronn geplante Demonstration unter dem Motto "Fremdarbeiterinvasion stoppen!", zu der das "Nationale und soziale Aktionsbündnis 1. Mai" aufgerufen hat, darf stattfinden. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, die von der Stadt Heilbronn mit der Beschwerde angefochten worden war.
Der Verwaltungsgerichtshof hat - wie das Verwaltungsgericht - keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür gesehen, dass eine strafbare Verletzung der Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit zu besorgen sei. Insbesondere ein Verstoß gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung sei nicht zu befürchten. Der Begriff „Fremdarbeiter“ sei zwar durch seinen Gebrauch während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland im Zusammenhang mit erzwungener Arbeit negativ besetzt. Die schlagwortartig zusammengefasste Parole werde jedoch bei der gebotenen objektiven Auslegung nicht mit Zwangsarbeit assoziiert, sondern erfasse in erster Linie die Arbeitskräfte, die aus dem Ausland zur Arbeit in die Bundesrepublik Deutschland kommen wollten, aber auch die bereits in Deutschland lebenden ausländischen Arbeitnehmer. Aus dem Kontext ergebe sich, dass die
Auch Verstoß gegen die geschützte Religionsausübung durch Demonstration nicht zu befürchten
Anhaltspunkte für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch illegale Graffiti bestünden ebenfalls nicht, so der Verwaltungsgerichtshof weiter. Auch sei die angemeldete
Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch geplante Versammlung nicht ersichtlich
Schließlich sei auch nicht ersichtlich, dass die geplante
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 11563
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