die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Versammlungsfreiheit“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 17.10.2024
- 6 L 798/24 -
Angeordnete Räumung des "Camp for Gaza" an der RWTH voraussichtlich rechtmäßig
Gaza-Protestcamp auf Hochschulgelände darf geräumt werden
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, das die Verfügung des Polizeipräsidiums Aachen vom 23. September 2024, mit der die Versammlung "Camp for Gaza" zeitlich beschränkt und der Rückbau aller Aufbauten angeordnet wurde, sich nach einer Überprüfung im Eilverfahren als voraussichtlich rechtmäßig erweist.
Das Polizeipräsidium Aachen hatte mit Verfügung vom 23.09.2024 die Versammlung "Camp for Gaza" bis zum 30.09. 2024 zeitlich beschränkt, danach sollte das Camp abgebaut werden. Die Camp-Veranstalter sahen ihr Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt und gingen vor Gericht.Das VG Aachen gab im Eilverfahren allerdings der Polizei recht. Die zeitliche Beschränkung des Protestcamps dient dem erforderlichen Ausgleich zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit einerseits und den schützenswerten Interessen der Universität sowie der dort tätigen (wissenschaftlichen) Mitarbeiter und Studierenden andererseits. Letztere sind durch das... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.09.2024
- 5 L 3219/24.F -
Fahrrad-Demo „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ darf stattfinden
Untersagung der Nutzung rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat festgestellt, dass die von der Stadt Frankfurt verfügte Untersagung der Nutzung der BAB 5 durch die Fahrrad-Demo „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ rechtswidrig ist.
Der Antragsteller hat für Sonntag, 29.09.2024, von 14 bis 17 Uhr einen Demonstrationszug mit Fahrrädern zu dem Thema „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ angezeigt. Der Demonstrationszug soll durch die Frankfurter Innenstadt zur Autobahnanschlussstelle Niederrad auf die BAB 5 in Richtung Kassel führen und diese am Westkreuz über die BAB 648 wieder verlassen und mit einer Abschlusskundgebung... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.03.2024
- 1 BvR 194/20 -
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei „Die Rechte“ gegen versammlungsrechtliche Auflage
Keine Fackeln auf Mahnwache der Partei "Die Rechte"
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Partei Die Rechte (Landesverband NRW) nicht zur Entscheidung angenommen. Diese richtet sich gegen eine versammlungsrechtliche Auflage, mit der bei einer Mahnwache das Mitführen und Abbrennen von Fackeln untersagt worden war.
Die Beschwerdeführerin organisierte eine Mahnwache mit dem Motto „Licht ins Dunkel bringen: Unsere Solidarität gegen eure Repression! Gegen die Kriminalisierung der friedlichen (…)kirchenbesetzung“. Diese sollte am Jahrestag einer früheren Protestaktion stattfinden. Bei der Protestaktion hatten sich Mitglieder der Beschwerdeführerin in einem Kirchturm in der (…) Innenstadt verbarrikadiert,... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 28.05.2024
- 3 B 64/24 -
Keine Fahrraddemonstration auf der Autobahn A 23
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs geht vor dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit
Eine geplante Fahrraddemonstration darf nicht über die Autobahn A 23 führen. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren beschlossen
Der Antragsteller, eine Privatperson, hat für Sonntag, den 2. Juni 2024, eine Fahrraddemonstration unter dem Motto „A20-NIE - Marsch und Moor gehen vor - Klimaschutz JETZT!“ mit 500 Teilnehmern angemeldet. Die Route sollte auch über einen Abschnitt der Autobahn A 23 führen. Der Kreis Steinburg untersagte die Nutzung der Autobahn für die Demonstration. Hiergegen wandte sich der Antragsteller... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 19.03.2024
- 3 L 221/24 -
Protestcamp gegen Tesla-Werk Grünheide darf vorerst bleiben
Eilantrag gegen Auflagenbescheid des Polizeipräsidiums Potsdam zum Protestcamp in Grünheide erfolgreich
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat den Eilantrag der Anmelderin der Versammlung „Protestcamp zum Schutz des Waldes“ gegen die von ihr angegriffenen Auflagen in dem Bescheid des Polizeipräsidiums für das Land Brandenburg vom 15. März 2024 stattgegeben.
Das „Camp zum Schutz des Waldes“, auch zum „Thema der Wasserknappheit in der Region – gegen die Erweiterung der Tesla-Fabrik“, das sich als Fortsetzung und Fortentwicklung einer entsprechenden erstmalig am 29. Februar 2024 bis zum 15. März 2024 angemeldeten Versammlung versteht, befindet sich in einem Waldgebiet, das von den Erweiterungsplänen der Tesla-Fabrik in Grünheide betroffen... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2024
- 9 S 5/24 -
OVG bestätigt: Keine Projektion von Bildern und Videos auf Gebäude der Botschaft der Russischen Föderation
Der Beschluss ist unanfechtbar
Die im Rahmen einer Demonstration vor der russischen Botschaft am 24. Februar 2024 geplante Projektion von Bildern und Videos auf Teile des Botschaftsgebäudes bleibt versammlungsbehördlich untersagt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Der Anmelder der Demonstration war bereits beim Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag gescheitert. Seine Beschwerde ist nun auch vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen worden.Die geplante Projektion verletze den völkerrechtlichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft, indem ohne deren Zustimmung deren Eigentum als Projektionsfläche genutzt werde. Die Meinungs-... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 20.02.2024
- 1 L 57/24 -
Demonstration: Keine Projektion von Bildern und Videos auf Gebäudeteile der Botschaft der Russischen Föderation
Untersagung des Anstrahlens stellt nur geringfügigen Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit dar
Die im Rahmen einer Demonstration vor der russischen Botschaft geplante Projektion von Bildern und Videos auf Teile des Botschaftsgebäudes bleibt untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller ist ein Verein, der am 24. Februar 2024 zu einer Versammlung vor der russischen Botschaft in Berlin mit dem Thema "Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, zwei Jahre seit dem Beginn der Vollinvasion" aufgerufen hat. Dabei wollte er Bilder und Videos auf das Botschaftsgebäude projizieren. Die Polizei Berlin, die keine Bedenken gegen die Versammlung als solche äußerte,... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.06.2023
- 3 CN 1.22 -
Untersagung von Versammlungen durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung war unverhältnismäßig
Auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie hätten Versammlungen nicht pauschal verboten werden dürfen
Die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 (SächsCoronaSchVO) über die Zulässigkeit von Versammlungen waren mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 SächsCoronaSchVO* waren alle Veranstaltungen, Versammlungen und sonstigen Ansammlungen untersagt. Im Einzelfall konnten Ausnahmegenehmigungen auf Antrag insbesondere für Versammlungen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes vom zuständigen Landkreis oder der zuständigen Kreisfreien Stadt erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.01.2023
- 10 L 90/23.F -
Klimaaktivist scheitert mit Eilantrag gegen das Betretensverbot im Fechenheimer
Allgemeinverfügung offensichtlich rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Eilantrag gegen eine Allgemeinverfügung der Unteren Forstbehörde -das Forstamt Gross-Gerau- wurde mit Beschluss zurückgewiesen. Die Allgemeinverfügung sei offensichtlich rechtmäßig und das Betretungsverbot verhältnismäßig.
Die am 10.Januar 2023 im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main bekannt gemachte Allgemeinverfügung untersagt das Betreten des Fechenheimer Waldes in einem Sicherheitsbereich von ca. 90 Metern angrenzend an die Waldumwandlungsfläche, die nach dem Planfeststellungsbeschluss für den Neubau des Tunnels Riederwald in Frankfurt am Main schon vor Jahren festgelegt wurde.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 26.09.2022
- 3 K 448/22.KO -
Verbot der "Montags- und Samstagsspaziergänge" in Bad Kreuznach war rechtmäßig
Verfügungen zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Corona nicht zu beanstanden
Die Stadt Bad Kreuznach durfte im Frühjahr des Jahres 2022 die Durchführung sogenannter Spaziergänge bzw. Montagsspaziergänge durch Allgemeinverfügung verbieten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine hiergegen gerichtete Klage ab.
Zwar hätten die Kläger trotz des Umstandes, dass die betreffenden Allgemeinverfügungen wegen Zeitablaufs keine Geltung mehr hätten, ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der besagten Verfügungen, so die Koblenzer Richter. Denn aufgrund der Bedeutung der durch Art. 8 Grundgesetz geschützten Versammlungsfreiheit müsse die Möglichkeit eines nachträglichen Hauptsacherechtsschutzes... Lesen Sie mehr