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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.04.2011
OVG Mecklenburg-Vorpommern: NPD-Kundgebung am 1. Mai 2011 in Greifswald darf stattfinden
Begriff „Fremdarbeiterinvasion“ erfüllt bei erforderlicher objektiver Betrachtungsweise nicht Straftatbestand der Volksverhetzung
Die NPD-Demonstration unter dem Motto „Unsere Heimat – unsere Arbeit! Fremdarbeiterinvasion stoppen!“ darf wie geplant am 1. Mai 2011 durchgeführt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und stellte auf die Beschwerde des NPD-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Verbotsverfügung des Oberbürgermeisters der Hanse- und Universitätsstadt Greifswald wieder her.
Anders als das Verwaltungsgericht hat das Oberverwaltungsgericht eine Strafbarkeit des Mottos der Versammlung „Unsere Heimat – unsere Arbeit! Fremdarbeiterinvasion stoppen!“ nicht zu erkennen vermocht. Der Begriff „Fremdarbeiterinvasion“ könne bei der erforderlichen objektiven Betrachtungsweise in einem Sinne verstanden werden, der nicht den Straftatbestand der
OVG erlässt zahlreiche Auflagen zum Ablauf der Demonstration
Das Oberverwaltungsgericht hat zahlreiche, zumeist mit dem Anmelder der
Ordnungsbehörden dürfen gegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten einschreiten
Abschließend hat das Gericht darauf hingewiesen, dass die Ordnungsbehörden selbstverständlich das Recht haben, gegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die während der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern/ra-online
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Dokument-Nr. 11561
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