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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Versammlungsrecht“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2024
- 9 S 5/24 -

OVG bestätigt: Keine Projektion von Bildern und Videos auf Gebäude der Botschaft der Russischen Föderation

Der Beschluss ist unanfechtbar

Die im Rahmen einer Demonstration vor der russischen Botschaft am 24. Februar 2024 geplante Projektion von Bildern und Videos auf Teile des Botschaftsgebäudes bleibt versammlungs­behördlich untersagt. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Der Anmelder der Demonstration war bereits beim Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag gescheitert. Seine Beschwerde ist nun auch vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen worden.Die geplante Projektion verletze den völkerrechtlichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft, indem ohne deren Zustimmung deren Eigentum als Projektionsfläche genutzt werde. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit rechtfertige das nicht. Dieser Beschluss ist unanfechtbar. Die im Rahmen einer Demonstration vor der russischen Botschaft am 24. Februar 2024 geplante Projektion von Bildern und Videos auf Teile des Botschaftsgebäudes bleibt versammlungs­behördlich... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 20.02.2024
- 1 L 57/24 -

Demonstration: Keine Projektion von Bildern und Videos auf Gebäudeteile der Botschaft der Russischen Föderation

Untersagung des Anstrahlens stellt nur geringfügigen Eingriff in die Meinungs- und Versammlungs­freiheit dar

Die im Rahmen einer Demonstration vor der russischen Botschaft geplante Projektion von Bildern und Videos auf Teile des Botschaftsgebäudes bleibt untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller ist ein Verein, der am 24. Februar 2024 zu einer Versammlung vor der russischen Botschaft in Berlin mit dem Thema "Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, zwei Jahre seit dem Beginn der Vollinvasion" aufgerufen hat. Dabei wollte er Bilder und Videos auf das Botschaftsgebäude projizieren. Die Polizei Berlin, die keine Bedenken gegen die Versammlung als solche äußerte,... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 18.04.2023
- 10 ME 52/23 -

In der Regel keine Erlaubnis zur Nutzung einer Autobahn für eine Fahrrad­demonstration

Erhebliche Behinderung und Gefährdung des Verkehrs bei Sperrung der Autobahn

In der Regel darf eine Autobahn nicht für eine Fahrrad­demonstration genutzt werden, da eine Sperrung der Autobahn mit erheblichen Behinderungen und Gefährdung des Verkehrs einhergeht. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2023 wollte der Organisator einer Fahrraddemonstration einen Teilabschnitt der Autobahn 39 von Braunschweig nach Wolfsburg nutzen. Die Demonstration sollte sehr auffällig mit Lautsprechern, Musikboxen, Transparenten, Fahnen und Spruchbändern sein. Die zuständige Behörde lehnte die Route über die Autobahn ab und verwies stattdessen... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.05.2023
- OVG 1 S 42/23 -

Russische Fahnen bei Gedenkfeiern in Berlin zum Ende des Zweiten Weltkriegs bleiben nun doch verboten

OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Verbote der versammlungs­rechtlichen Allgemeinverfügung zum 8./9. Mai 2023

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass weder St.-Georgs-Bänder, St.-Georgs-Fahnen, russische Fahnen und Flaggen noch die Flagge der UdSSR am 9. Mai 2023 vor dem sowjetischen Ehrenmal im Tiergarten gezeigt werden dürfen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 6. Mai 2023 geändert. Es verbleibt demnach auch insoweit bei den Regelungen der Allgemeinverfügung der Polizei Berlin.Der 1. Senat hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: Die Prognose der Polizei, dass die Symbole angesichts des... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 26.09.2022
- 3 K 448/22.KO -

Verbot der "Montags- und Samstags­spaziergänge" in Bad Kreuznach war rechtmäßig

Verfügungen zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Corona nicht zu beanstanden

Die Stadt Bad Kreuznach durfte im Frühjahr des Jahres 2022 die Durchführung sogenannter Spaziergänge bzw. Montagsspaziergänge durch Allgemeinverfügung verbieten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine hiergegen gerichtete Klage ab.

Zwar hätten die Kläger trotz des Umstandes, dass die betreffenden Allgemeinverfügungen wegen Zeitablaufs keine Geltung mehr hätten, ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der besagten Verfügungen, so die Koblenzer Richter. Denn aufgrund der Bedeutung der durch Art. 8 Grundgesetz geschützten Versammlungsfreiheit müsse die Möglichkeit eines nachträglichen Hauptsacherechtsschutzes... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 26.08.2022
- 6 K 989/22.TR -

Kein Platzverweis für Versammlungs­teilnehmer ohne Maske

Platzverweis mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Trier hat der Klage eines Versammlungs­teilnehmers, mit der dieser sich gegen einen Platzverweis während einer Kundgebung wendet, teilweise stattgegeben.

Der Kläger nahm im Februar 2022 an der Versammlung "Team Freiheit" auf dem Domfreihof in der Trierer Innenstadt teil. Im Rahmen der vom Ordnungsamt der Beklagten durchgeführten Kontrolle zur Überprüfung der Einhaltung der Maskenpflicht wurde der Kläger ohne eine Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Kundgebungsgelände angetroffen. Vollzugsbeamte der beklagten Stadt forderten ihn daraufhin auf,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 22.08.2022
- 1 K 405/20 -

Versammlung - Videoüberwachung eines S-Bahnhofs zur Gefahrenabwehr rechtmäßig

Videoüberwachung des S-Bahnhofs Grunewald rechtmäßig - Kein ungerechtfertigter Eingriff in Versammlungs­freiheit und Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Die Videoüberwachung des S-Bahnhofs Grunewald am 1. Mai 2019 durch die Bundespolizei war rechtmäßig. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden.

Die Kläger hatten für den 1. Mai 2019, wie bereits im Vorjahr, eine Versammlung angemeldet, deren Auftakt- und Abschlussort der Bahnhofsvorplatz "Am Bahnhof Grunewald" war. Viele Teilnehmende reisten über den S-Bahnhof an. Die Bundespolizei erließ eine Einrichtungsanordnung, auf deren Grundlage Videoüberwachungstechnik u.a. auf Bahnsteigen, Treppenabgängen und im Empfangsbereich - nicht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 25.07.2022
- 3 K 268/22.KO und 3 K 269/22.KO -

Verbot der "Montags- und Samstags­spaziergänge" in Koblenz und Andernach war rechtmäßig

Versammlungsverbot ist nicht zu beanstanden

Die Städte Koblenz und Andernach durften im Frühjahr des Jahres 2022 die Durchführung sogenannter Spaziergänge bzw. Montagsspaziergänge durch Allgemein­verfügungen verbieten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies zwei hiergegen gerichtete Klagen ab.

Im Januar 2022 erließen die beklagten Städte jeweils eine Allgemeinverfügung, mit der u. a. nicht angemeldete sog. Spaziergänge bzw. Montagsspaziergänge verboten wurden. Begründet wurden die Verfügungen insbesondere damit, dass in der Vergangenheit Teilnehmer dieser Veranstaltungen vehement gegen das Abstandsgebot und die Maskenpflicht verstoßen hätten. Durch die fehlende Anmeldung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2022
- 18 L 1488/22 -

„Union Move“ in Mönchengladbach ist keine Versammlung

Musik- und Tanzveranstaltung im Vordergrund

Die für den 16. Juli 2022, in Mönchengladbach geplante „Union Move“, bei dem laut Veranstalter „mindestens 10.000 musikbegeisterte Elektrofans“ erwartet werden, ist keine Versammlung im Sinne des Versammlungs-gesetzes NRW. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit einen Eilantrag der Veranstalter gegen eine entsprechende Feststellung des Polizeipräsidiums Mönchengladbach abgelehnt. In Folge dessen könnten für die Durchführung der Veranstaltung weitere Anforderungen gelten, etwa mit Blick auf Hygiene- und Sicherheitskonzepte und weitere notwendige Genehmigungen.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen fielen ebenso wenig unter den Versammlungsbegriff wie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienten oder die als eine auf Unterhaltung ausgerichtete öffentliche Massenparty gedacht seien. Zwar enthalte der „Union Move“ Elemente, die auf eine Meinungskundgabe zielten -... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 06.07.2022
- 10 B 2725/22 -

Keine Versammlung zum Thema "Verkehrswende" auf der Autobahn - Ausgleich verschiedener verfassungs­rechtlich geschützter Rechte

Fahrrad-Demonstration darf nicht auf der A 7 stattfinden - Alternativroute voraussichtlich rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass die für den 10. Juli 2022 unter dem Thema "Verkehrswende, autofreie Innenstadt, kein dritter Autobahnanschluss, Radverkehr stärken" geplante Fahrrad-Demonstration nicht auf der Bundesautobahn 7 (A 7) durchgeführt werden darf.

Die Antragsteller zeigten bei der Stadt Hildesheim eine Versammlung an, in deren Rahmen 400 - 600 erwartete Teilnehmer mit dem Fahrrad von Hildesheim nach Hannover fahren wollen. Die angezeigte Route soll hierbei streckenweise über die A 7 führen. Die Stadt Hildesheim untersagte dies und legte eine Ausweichroute fest, welche über die Berliner Straße in Hildesheim und die B6 bis nach Hannover führen soll. ... Lesen Sie mehr




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