wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 10. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 27.06.2011
1 K 1115/10.NW -

Geburtstag vor dem 1. Januar 1992 – Anerkennung von Erziehungszeiten nur für die ersten sechs Lebensmonate möglich

Verwaltungsgericht Neustadt zur Stichtagsregelung bei Kindererziehungszeiten

Eine Landesbeamtin, die in den siebziger Jahren drei Kinder adoptierte, hat nach ihrer Pensionierung keinen Anspruch auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Berechnung der Versorgungsbezüge. Unabhängig davon, ob es sich um leibliche oder adoptierte Kinder handelt, ist die Anerkennung von Erziehungszeiten für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder nur für die ersten sechs Lebensmonate des Kindes möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.

Im hiesigen Fall hatte die Klägerin in den siebziger Jahren drei Kinder adoptiert. Nach der Aufnahme des zweiten Adoptivkindes in ihren Haushalt ließ sie sich unter Wegfall der Dienstbezüge beurlauben.

Beklagte Land versagt Anerkennung der Erziehungszeiten

Anlässlich der Pensionierung der Klägerin setzte das beklagte Land die Versorgungsbezüge fest und versagte die Anerkennung von Erziehungszeiten für die drei Kinder. Die Klägerin ist der Ansicht, dass die Berechnung der anzuerkennenden Erziehungszeiten bei Adoptivkindern mit deren Aufnahme in den Haushalt und nicht mit der Geburt beginne.

Anerkennung von Erziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder nur bis zum 6. Lebensmonat

Die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Neustadt ohne Erfolg. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das geltende Recht die Anerkennung von Erziehungszeiten für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder nur für die ersten sechs Lebensmonate des Kindes ermögliche. Dies gelte unabhängig davon, ob es sich um leibliche oder adoptierte Kinder handele. Da die Klägerin die Kinder - bis auf einen separat zu beurteilenden Zeitraum - aber erst nach der Vollendung des sechsten Lebensmonats in ihren Haushalt aufgenommen habe, seien die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt.

Gesetzgeber hat Befugnis Stichtagsregelungen unterschiedlich zu führen

Lediglich für nach dem Stichtag geborene Kinder würden Erziehungsleistungen bei der Berechnung der beamtenrechtlichen Versorgungsleistungen - wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - weitergehend berücksichtigt. Diese Stichtagsregelung könne durch das Gericht nicht beanstandet werden. Dem Gesetzgeber komme nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Befugnis zu, Stichtagsregelungen zu treffen, die zu unterschiedlich hohen Versorgungsleistungen oder anderen staatlichen Leistungen führen könnten. Eine Rechtspflicht des Gesetzgebers, Erziehungszeiten für vor dem Stichtag geborene Kinder umfassender als gegenwärtig zu berücksichtigen, sei aus der Verfassung nicht ableitbar. Zwar hätte der Gesetzgeber durchaus eine andere Regelung treffen können. Aufgrund des bestehenden gesetzgeberischen Spielraums dürfe das Gericht aber nicht eigene Gestaltungsvorstellungen oder diejenigen der Klägerin an dessen Stelle setzen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Familienrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12019 Dokument-Nr. 12019

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12019

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?