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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erziehungszeit“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.11.2013
- L 2 R 352/13 -

Mütterrente: Aktuelle Regelungen noch verfassungsgemäß

Gericht sieht dennoch weiteren Handlungsbedarf

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass derzeit die Berücksichtigung von Kinder­erziehungs­zeiten für vor 1992 geborene Kinder mit 12 Monaten und für nach 1992 geborene Kinder mit 3 Jahren nicht verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber hat aber eine Pflicht zum weiteren Ausgleich der Benachteiligung der Familien.

Der Entscheidung lag der Fall einer 1951 geborenen und in Hannover lebenden Klägerin zugrunde. Die beklagte Rentenversicherung hatte bei der Klägerin im Vormerkungsverfahren jeweils 12 Monate Kindererziehungszeiten für die in den Jahren 1971 und 1974 geborenen Kinder berücksichtigt. Die Klägerin begehrt aber die Berücksichtigung von drei Jahren Kindererziehungszeiten je Kind. Sie leitet einen solchen Anspruch aus dem Grundgesetz, der Verfassung her.Nach dem Wortlaut der aktuellen Gesetzesfassung (§§ 56, 249 SGB VI) können für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, Kindererziehungszeiten von 12 Kalendermonaten im Versicherungsverlauf... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 27.06.2011
- 1 K 1115/10.NW -

Geburtstag vor dem 1. Januar 1992 – Anerkennung von Erziehungszeiten nur für die ersten sechs Lebensmonate möglich

Verwaltungsgericht Neustadt zur Stichtagsregelung bei Kindererziehungszeiten

Eine Landesbeamtin, die in den siebziger Jahren drei Kinder adoptierte, hat nach ihrer Pensionierung keinen Anspruch auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Berechnung der Versorgungsbezüge. Unabhängig davon, ob es sich um leibliche oder adoptierte Kinder handelt, ist die Anerkennung von Erziehungszeiten für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder nur für die ersten sechs Lebensmonate des Kindes möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.

Im hiesigen Fall hatte die Klägerin in den siebziger Jahren drei Kinder adoptiert. Nach der Aufnahme des zweiten Adoptivkindes in ihren Haushalt ließ sie sich unter Wegfall der Dienstbezüge beurlauben.Anlässlich der Pensionierung der Klägerin setzte das beklagte Land die Versorgungsbezüge fest und versagte die Anerkennung von Erziehungszeiten für die drei Kinder.... Lesen Sie mehr




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