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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 05.04.2019
- 6 L 211/19 -
Jugendamt darf über Verurteilung wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften informieren
Warnhinweise an Erziehungsberechtigte minderjähriger Kinder bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung durch Dritte grundsätzlich zulässig
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass das Jugendamt berechtigt ist, Daten über eine strafrechtliche Verurteilung wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften an Dritte weiterzugeben. Das Gericht verwies darauf, dass Warnhinweise durch das Jugendamt an Erziehungsberechtigte minderjähriger Kinder grundsätzlich zulässig sind, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung durch Dritte vorliegen.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens war 2011 wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften zu einer - zur Bewährung ausgesetzten - Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Nachdem der Antragsteller gegenüber dem
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl gehört zum Kompetenzbereich des zuständigen Jugendamts
Den hiergegen gerichteten Eilantrag lehnte das Gericht nunmehr ab. Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus, dass die vom
Verurteilung wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften ausreichender Anhaltspunkt für Annahme einer Kindeswohlgefährdung
Die persönlichen Umgangskontakte des Antragstellers zu den vier minderjährigen Kindern im Zusammenhang mit der strafrechtlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Münster/ra-online (pm)
- BGH zu den Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen bei Gefährdung des Kindeswohls
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.11.2016
[Aktenzeichen: XII ZB 149/16]) - Neugeborenes kann der Mutter bei Kinderpornografievorwürfen gegenüber dem Lebensgefährten unmittelbar nach der Geburt entzogen werden
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.03.2018
[Aktenzeichen: 1 UF 4/18])
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Dokument-Nr. 27274
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