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Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 10.08.2022
- M 3 S 22.3412 -
Beschmieren einer schulischen Toilette mit antisemitischen Parolen rechtfertigt Entlassung des Schülers von der Schule
Entlassung von Schule auch bei Verunstaltung der Toilette einer anderen Schule
Beschmiert ein Schüler die Toilette einer Schule mit antisemitischen Parolen, so rechtfertigt dies seine Entlassung von der Schule. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schüler die Toilette seiner Schule oder einer anderen Schule beschmiert. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Rechtmäßigkeit der Entlassung von der Schule
Das Verwaltungsgericht München entschied gegen den
Entlassung von Schule auch bei Verunstaltung der Toilette einer anderen Schule
Dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2022
Quelle: Verwaltungsgericht München, ra-online (vt/rb)
- Entlassung von der Schule wegen Bedrohung eines Mitschülers mit einem Messer rechtmäßig
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 04.06.2012
[Aktenzeichen: 7 CS 12.451]) - Gewalt unter Schülern: Faustschlag ins Gesicht rechtfertigt Überweisung in andere Schule
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 03.05.2010
[Aktenzeichen: VG 3 L 187.10])
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Dokument-Nr. 32211
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