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Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 11.03.2013
- 6 B 5/13 -
Ablehnung der Jagd durch einen Grundstückseigentümer aus ethischen Gründen muss nachvollziehbar dargelegt werden
Grundstückseigentümer muss objektive Umstände glaubhaft machen
Macht der Grundeigentümer glaubhaft, dass er die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt, so sind seine Flächen zu befriedeten Bezirken zu erklären, in denen die Jagd ruht. Die ethischen Motive des Grundeigentümers, aus denen heraus die Jagd auf den eigenen Flächen abgelehnt wird, sind nachvollziehbar darzulegen. Eine bloße Behauptung reicht nicht aus. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Nach dem
Bloße Behauptung nicht ausreichend
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat den Antrag auf ein vorläufiges
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Lüneburg/ra-online
- Befreiung von Mitgliedschaft in Jagdgenossenschaft aus ethischen Gründen möglich
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.01.2013
[Aktenzeichen: 19 AE 12.2123]) - Grundstückseigentümer muss Jagd auf seinem Land nicht dulden
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 26.06.2012
[Aktenzeichen: 9300/07])
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Dokument-Nr. 15418
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