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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ruhen der Jagd“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Urteil vom 18.06.2020
- BVerwG 3 C 1.19 -
BVerwG zum zeitlichen Beginn einer Jagdpause
Befriedung kann nicht vor Ende des Jagdjahres erfolgen
Die jagdrechtliche Befriedung - also das Ruhen der Jagd - aus ethischen Gründen kann der Grundstückseigentümer zum Ende des bei Antragstellung laufenden Jagdpachtvertrags verlangen. Entscheidet die Behörde erst in der Laufzeit eines neuen Jagdpachtvertrags, ist die Befriedung zum Ende des Jagdjahres anzuordnen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Im vorliegenden Fall ist der Kläger Tierarzt; er betreibt mit seiner Ehefrau einen "Gnadenhof", in dem über Tierschutzorganisationen vermittelte oder aus seiner Praxis stammende Pferde, Hunde und Katzen aufgenommen werden. Er lehnt die Jagdausübung aus ethischen Gründen ab. Im Februar 2015 beantragte der Kläger die Befriedung einer zwar in seinem Eigentum stehenden, aber zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundfläche. Die Jagdgenossenschaft hatte die Ausübung des Jagdrechts an einen Dritten verpachtet; der Pachtvertrag endete zum 31. März 2015. Noch bevor die Jagdbehörde den Befriedungsantrag an die Jagdgenossenschaft und den Jagdpächter... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.06.2013
- 8 B 10517/13.OVG -
Grundstückseigentümer muss Jagdausübung auf eigenen Grundstücken auch bei Ablehnung aus Gewissensgründen vorläufig weiter dulden
Anspruch auf Freistellung der Grundstücke von der Jagdausübung auch nach dem Recht der europäischen Menschenrechtskonvention nicht zwingend gegeben
Ein Grundstückseigentümer, der geltend macht, durch das derzeit geltende deutsche Jagdrecht im Widerspruch zur europäischen Menschenrechtskonvention zur Duldung der Jagd auf seinen Grundstücken verpflichtet zu sein, obwohl er dies mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne, kann nicht verlangen, dass seine Grundstücke vor dem Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung und der darin vorgesehenen Einzelfallprüfung vorläufig von der Jagdausübung freigestellt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Winzer und Biolandwirt, ist Eigentümer von insgesamt 59 Grundstücken im Landkreis Bad Kreuznach. Nach der deutschen Jagdgesetzgebung gehören Grundstücke, die - wie hier - keinen Eigenjagdbezirk bilden, zu gemeinschaftlichen Jagdbezirken. Infolgedessen ist der Antragsteller kraft Gesetzes Mitglied mehrerer Jagdgenossenschaften,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 17.04.2013
- 6 L 172/13.KO -
Grundstückseigentümer muss Jagd auf eigenem Gelände zunächst weiter dulden
Übergangsphasen bis zur gesetzlichen Neuregelung nach EGMR-Urteil sind hinzunehmen
Ein Grundeigentümer, der geltend macht, durch das derzeit noch geltende staatliche Recht europarechtswidrig zur Duldung der Jagd auf seinen Grundstücken verpflichtet zu werden, hat keinen Anspruch darauf, dass der Jagdbetrieb bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung einstweilen unterbleibt. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümer mehrerer Grundstücke im Landkreis Bad Kreuznach. Nach dem Landesjagdgesetz gehören diese Flächen zusammen mit weiteren Grundstücken anderer Eigentümer zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Der Antragsteller ist deshalb kraft Gesetzes Mitglied einer Jagdgenossenschaft, welche das Jagdrecht auf den Grundstücken der... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 11.03.2013
- 6 B 5/13 -
Ablehnung der Jagd durch einen Grundstückseigentümer aus ethischen Gründen muss nachvollziehbar dargelegt werden
Grundstückseigentümer muss objektive Umstände glaubhaft machen
Macht der Grundeigentümer glaubhaft, dass er die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt, so sind seine Flächen zu befriedeten Bezirken zu erklären, in denen die Jagd ruht. Die ethischen Motive des Grundeigentümers, aus denen heraus die Jagd auf den eigenen Flächen abgelehnt wird, sind nachvollziehbar darzulegen. Eine bloße Behauptung reicht nicht aus. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Nach dem Bundesjagdgesetz gehören Eigentümer von Grundstücken mit einer Fläche von weniger als 75 ha kraft Gesetzes einer Jagdgenossenschaft an. Es handelt sich um eine gesetzliche Zwangsmitgliedschaft. Die Eigentümer müssen die Bejagung ihrer Flächen durch Dritte dulden, wenn die Jagdgenossenschaft die Jagd verpachtet oder aber durch angestellte Jäger ausüben lässt. Nach einer Entscheidung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 07.12.2006
- W 5 K 06.351, W 5 K 06. 353 -
Kein Anspruch auf Ruhen der Jagd
Das Verwaltungsgerichts Würzburg hat zwei Klagen abgewiesen, mit denen die behördliche Zustimmung zum Ruhen der Jagd in den Eigenjagdrevieren "Gut Greußenheim" und "Triefenstein- Wald" hatte erreicht werden sollen. Kläger waren sowohl juristische (GmbH & Co KGs) als auch natürliche Personen.
Die Kammer sah die natürlichen Personen als nicht klagebefugt an, weil die Zustimmung zum Ruhen der Jagd nur vom Eigentümer und vom Nutznießer beantragt werden könne, diesen Klägern eine solche Rechtsstellung aber nicht zukomme. Die Klage wurde insoweit als unzulässig angesehen.Beide Klagen hielt die Kammer im Übrigen für unbegründet. Die Voraussetzungen für ein Ruhen der... Lesen Sie mehr
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