wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 11. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 23.08.2016
5 K 4893/15 -

Marokkanischer Staatsbürger darf wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ausgewiesen werden

Schutz der Bevölkerung hat Vorrang vor Interessen des Marokkaners an Pflege familiärer Bindungen im Bundesgebiet

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Ausweisung eines marokkanischen Staatsbürgers aus dem Bundesgebiet wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menger rechtmäßig ist.

Der 1981 in Deutschland geborene und hier aufgewachsene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hat Umgangskontakt mit seinem in Deutschland lebenden Kind. Seit 2001 ist er regelmäßig strafrechtlich in Erscheinung getreten. So wurde er unter anderem wegen unerlaubter Einfuhr bzw. unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mehrfach zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Stadt Bergheim als zuständige Ausländerbehörde wies den Kläger daraufhin aus dem Bundesgebiet aus und drohte ihm die Abschiebung nach Marokko an.

Ausweisungsinteresse wegen voraussichtlicher weiterer Drogendelike wiegt schwerer als Interesse des Marokkaners an Verbleib in Deutschland

Die dagegen vom Kläger erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Köln ab und führte zur Begründung aus, dass die erhebliche Gefahr bestehe, dass der Kläger auch in Zukunft schwere Drogendelikte begehen werde. Das daraus resultierende öffentliche Ausweisungsinteresse wiege nach Würdigung aller Umstände des vorliegenden Einzelfalles schwerer als das Interesse des Klägers an einem weiteren Verbleib in Deutschland. Der Schutz der im Bundesgebiet lebenden Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren durch Drogenkonsum habe Vorrang vor dem Interesse des Klägers, seine familiären Bindungen vom Bundesgebiet aus zu pflegen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Ausländerrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Ausweisung | Betäubungsmittel | Drogen | Drogendelikte | Handeltreiben

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23078 Dokument-Nr. 23078

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23078

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?