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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 01.09.2022
- 3 L 784/22.KO -
Ärztin durfte Verschreibung von Betäubungsmitteln untersagt werden
Beschränkung des Verbots auf die Substitutionstherapie ist bei fehlender Einsicht nicht erforderlich
Einer Ärztin, die im erheblichen Maße gegen die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zur Vornahme von sogenannten "Take-Home-Verschreibungen" verstoßen hatte, durfte untersagt werden, zukünftig am Betäubungsmittelverkehr teilzunehmen. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz in einem Eilverfahren.
Die Antragstellerin, eine Ärztin, die im Rahmen von Substitutionstherapien über sechs Jahre in mindestens 138 Fällen Patienten
Selbst- oder Fremdgefährdung muss so weit wie möglich ausgeschlossen werden
Diese Verfügung begründete die Behörde damit, dass die Antragstellerin über viele Jahre
Junge starb bei Party an Überdosis des Substitutionsmittels
Durch das Verhalten der Antragstellerin bestehe eine dringende Gefahr für die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs, da sie in erheblichem Maße gegen die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zur Vornahme von sogenannten
Untersagung an Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr auch nicht unverhältnismäßig
Bei weiteren Patienten seien Anhaltspunkte dafür gegeben gewesen, dass sie neben dem Substitutionsmittel weitere
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32246
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