wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27.01.2009
1 K 1066/08.KO -

Bürgerbegehren gegen Widmung eines Waldes unzulässig

Keine gesetzliche Voraussetzung gegeben

Ein Bürgerentscheid in Oberdreis zu der Frage, ob ein Teil des Gemeindewaldes als öffentliche Einrichtung errichtet und der Erholung und Naherholung, der Jagd sowie der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung gewidmet werden kann, ist unzulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Nachdem bekannt wurde, dass ein Genehmigungsverfahren zur Errichtung von vier Windenergieanlagen im Oberdreiser Wald betrieben wurde, initiierten Einwohner der Gemeinde die Sammlung von Unterschriften zur Durchführung des Bürgerentscheids. In der Begründung wiesen sie u. a. darauf hin, dass durch die Widmung des Waldes zu den o. g. Zwecken diesen widersprechende Bauwerke in der Zukunft ausgeschlossen würden. 245 Einwohner unterzeichneten das Bürgerbegehren. Der Oberdreiser Ortsgemeinderat beschloss aber, den Bürgerentscheid nicht zuzulassen. Daraufhin erhob das Bürgerbegehren Klage zum Verwaltungsgericht, um die Rechtswidrigkeit des Ratsbeschlusses feststellen zu lassen.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Der Ratsbeschluss, so das Gericht, sei nicht zu beanstanden, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Bürgerbegehrens nicht vorlägen. Hiermit werde insbesondere nicht die Errichtung einer öffentlichen Einrichtung von Oberdreis bezweckt. Nach den waldrechtlichen Bestimmungen habe jeder das Recht den Wald zu Erholungszwecken aufzusuchen. Von daher werde durch die beabsichtigte Widmung des Waldes keine zusätzliche Nutzungsmöglichkeit für die Einwohner von Oberdreis geschaffen, was aber eine kommunale Einrichtung kennzeichne. Vielmehr sei zentrales Anliegen des Begehrens augenscheinlich die Verhinderung baulicher Anlagen im Wald von Oberdreis. Die Verfolgung eines solchen Zieles durch ein Bürgerbegehren sei nicht statthaft.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 05/09 des VG Koblenz vom 06.02.2009

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bürgerbegehren | Bürgerentscheid | unzulässige | unzulässiger | unzulässiges | Wald

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7401 Dokument-Nr. 7401

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7401

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?