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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 22.02.2012
- 4 K 1856/10 -
Fahrtkostenerstattung auch für Schüler von bilingualen Realschulen möglich
Schülerfahrtkostenverordnung hätte nach Einführung des bilingualen Bildungsganges an Realschulen überarbeitet werden müssen
Eltern, die ihre Kinder auf einer bilingualen Realschule anmelden, haben – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – auch dann einen Anspruch auf Schülerfahrtkostenerstattung, wenn eine "klassische" Realschule in unmittelbarer Nähe zum Wohnort liegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hervor.
Die Schülerfahrtkostenverordnung sieht für bilinguale Gymnasien ausdrücklich vor, dass bei Gymnasien die
Bilinguale Realschulen sind hinsichtlich nächstgelegener Schule wie bilinguale Gymnasien zu behandeln
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sind bilinguale Realschulen hinsichtlich der Frage, welches die nächstgelegene
Nachvollziehbare Gründe für unterschiedliche Behandlung von Realschülern und Gymnasiasten nicht erkennbar
Diese Regelungslücke sei wegen der vergleichbaren Interessenlage durch eine entsprechende Anwendung der Bestimmung zu den bilingualen Gymnasien zu schließen. Es seien - auch mit Blick auf die Haushaltslage des Landes - keine nachvollziehbaren Gründe ersichtlich, Schülerinnen und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online
- Auswärtige Schülerin hat keinen Anspruch auf Aufnahme in eine bilinguale Schule
(Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 20.07.2007
[Aktenzeichen: 7 G 946/07(2)]) - VG Köln: Anspruch auf Schülerfahrtkosten gilt ebenso für G-8-Schüler wie für Schüler anderer Schulformen
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 28.09.2011
[Aktenzeichen: 10 K 7913/10]) - Schülerbeförderung: Nicht immer ist auf Entfernung oder Zeitaufwand zum Erreichen einer Schule abzustellen
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21.05.2011
[Aktenzeichen: 7 ZB 10.2930])
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Dokument-Nr. 13162
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