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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.03.2022
- 7 K 201/20 -
Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt am Main unzulässig
Verwaltungsgericht erklärt Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass das Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum, das zu der Durchführung eines Bürgerentscheids führen sollte, nicht zulässig ist.
Geklagt hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Bezahlbarer Wohnraum in Frankfurt am Main“, weil die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main bereits im Februar 2020 in ihrem Beschluss das
Bürgerbegehren zu unbestimmt formuliert
Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass die Formulierungen und Fragestellungen im Text des Bürgerbegehrens nicht hinreichend bestimmt seien, zum Beispiel sei nicht klar formuliert, was mittlere und geringe
Umsetzung rückwirkender Mietsenkung rechtlich problematisch
Mit dem Begehren nach einer rückwirkenden Mietsenkung würde darüber hinaus in die gesellschaftsrechtlichen Verträge der ABG Frankfurt eingegriffen, was rechtlich zumindest problematisch sei. Es sei nicht klar, wie diese
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31524
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