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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2016
- 3 K 7096/15 -
Kein Anspruch auf Unterlassen des viertelstündlichen Zeitläutens zwischen 7 und 22 Uhr sowie des liturgischen Glockengeläuts einer Kirche
Nachbar einer katholischen Kirche muss Lärmbelästigung durch Glockengeläut hinnehmen
Der Nachbar einer katholischen Kirche hat keinen Anspruch auf Unterlassen des viertelstündlichen Zeitläutens in der Zeit von 7 bis 22 Uhr und des liturgischen Glockengeläuts, wenn insbesondere nicht die Grenzwerte für Lärm überschritten werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der unmittelbare
Kein Anspruch auf Unterlassung des Glockengeläuts
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen den Nachbarn. Ihm stehe kein Anspruch auf
Keine Überschreitung der Lärmgrenzwerte durch Glockenläuten
Zwar unterliege sowohl das Zeitschlagen als auch das liturgische
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Liturgisches Glockengeläut am frühen Morgen für Anwohner zumutbar
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 03.04.2012
[Aktenzeichen: 1 S 241/11]) - Lärmbelästigung durch Zeitläuten vom Kirchturm begründet Unterlassungsanspruch
(Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 26.08.1999
[Aktenzeichen: 2 S 391/98])
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Dokument-Nr. 25413
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