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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2023
- 3 K 3201/21 und 3 K 3202/21 -
Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für Minderjährige einhalten
Erteilung einer Betriebserlaubnis für Wettvermittlungsstellen setzt Mindestabstände von 350 m Schulen und Einrichtungen für Minderjährige voraus
Wettvermittlungsstellen müssen einen Mindestabstand von 350 Metern zu öffentlichen Schulen und zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einhalten. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen einer Veranstalterin von Sportwetten und einer Wettvermittlerin abgewiesen.
Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 dürfen konzessionierte Wettveranstalter in Deutschland Sportwetten über stationäre
VG hat weder unions- noch verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Erlaubniserfordernis und das Mindestabstandsgebot
Das VG Düsseldorf hat dies in seinen Urteilen bestätigt und ausgeführt: Es bestehen keine verfassungs- und unionsrechtlichen Bedenken gegen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33094
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