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Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 24.03.2014
- 2 L 362/14.DA -
Sonntagsöffnung von Ladengeschäften verstößt gegen den verfassungsgerichtlich gebotenen Sonntagsschutz
Verwaltungsgericht Darmstadt gibt Eilanträgen von Verdi und Evangelischer Kirche statt
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat entschieden, dass die für Sonntag, den 30. März 2014, verfügten Sonntagsöffnung von Ladengeschäften, aus Anlass der Ausstellung: "Darmstadt Mobil - die Mobilitätsausstellung" rechtswidrig ergangen ist.
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen aus, dass nicht hinreichend plausibel nachgewiesen sei, dass die geplante Mobilitätsausstellung auch ohne die geplante
Ladenöffnung mit verfassungsrechtlich gewährleistetem besonderen Schutz der Sonntagsruhe nicht vereinbar
Das Gericht vermisste diesbezüglich eine realistische Prognose des zu erwartenden Besucherandranges. Äußerungen des Veranstalters, des Vereins "Darmstadt Citymarketing e. V." legten den Schluss nahe, dass nicht die geplante "Mobilitätsausstellung" die Hauptsache sei, sondern dass es in der Hauptsache darum gehe, dem Einzelhandel einen umsatzstarken Verkaufssonntag zu bescheren. Dies sei mit dem verfassungsrechtlich gewährleisteten besonderen Schutz der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Darmstadt/ra-online
- Eilantrag der Gewerkschaft ver.di gegen Sonntagsöffnung des Main-Taunus-Zentrums gescheitert
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.08.2013
[Aktenzeichen: 7 L 30671/13.F]) - Verkaufsoffener Sonntag aus Anlass eines Ostermarktes in Darmstadt darf stattfinden
(Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 21.03.2013
[Aktenzeichen: 3 L 363/13.DA]) - Sonntagsöffnung von Läden und Videotheken zulässig
(Verfassungsgerichtshof Sachsen, Urteil vom 21.06.2012
[Aktenzeichen: Vf. 77-II-11])
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Dokument-Nr. 17926
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