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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sonntagsruhe“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 21.08.2024
- 1 A 417/23 -
Klage gegen Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit erfolgreich
Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück hatte Sonntagsarbeit für Black Friday und Vorweihnachtsgeschäft bewilligt
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Klage einer Gewerkschaft gegen eine Bewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen stattgegeben. Diese hatte das beklagte Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück erteilt.
Die Bewilligung wurde der in diesem Verfahren beigeladenen Gesellschaft erteilt, deren Hauptgeschäftsfeld der Online-Handel mit Merchandising-Artikeln darstellt. Der Beklagte hatte der Beigeladenen in früheren Jahren für die Zeiträume von Anfang bzw. Ende November bis Ende Dezember eine Bewilligung zur Sonn- und Feiertagsarbeit erteilt. Zuletzt war der Beigeladenen auf Grundlage von § 13 Abs. 5 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eine Bewilligung für den Zeitraum vom 3. April 2022 bis zum 13. November 2024 erteilt worden. Diese Bewilligung wurde durch Urteil der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 11. Oktober 2023 aufgehoben. Auf den daraufhin... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 03.11.2023
- 7 E 3608/23 -
Keine Sonntagsöffnung für Automatenkiosk
Sonn- und Feiertage dienen der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung
Für ein Automatenkiosk kommt eine Sonntagsöffnung nicht in Betracht. Denn der Sonntag dient der Arbeitsruhe und der seelischen Entspannung. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2023 erging gegen die Betreiberin eines Automatenkiosk in Hamburg eine sofortige Schließungsanordnung für Sonn- und Feiertage. In dem Automatenkiosk konnten Kunden ohne Einsatz von Verkaufspersonal an dort stehenden Maschinen unterschiedliche Waren einkaufen. Die Betreiberin des Ladens hielt das Verbot für rechtswidrig und beantragte... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.01.2018
- OVG 1 S 4.18 -
Sonntagsöffnungen in Berlin anlässlich der Grünen Woche, der Berlinale und der ITB zulässig
Art und Größe der Veranstaltungen rechtfertigen Ausnahmen von Sonn- und Feiertagsruhe
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Läden und Verkaufsstellen an drei Sonntagen während der Internationalen Grünen Woche, der Berlinale und der Internationalen Tourismusbörse öffnen dürfen. Damit hat es eine anderslautende Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin geändert. Die Ladenöffnungen am 28. Januar, 18. Februar und 11. März 2018 jeweils von 13 bis 20 Uhr sind somit wieder zulässig.
Das Oberverwaltungsgericht hatte keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der für das erste Halbjahr 2018 festgesetzten Sonntagsöffnungen. Die Anforderungen an eine zulässige Sonntagsöffnung ergäben sich im Wesentlichen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009 zum Berliner Ladenöffnungsgesetz. Diese Vorgaben habe die Senatsverwaltung für Integration,... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.12.2017
- VG 4 L 527.17 -
Vorerst keine Ladenöffnung in Berlin am Sonntag während Grüner Woche, Berlinale und ITB
Ereignis mit "berlinweiter Bedeutung" für öffentliches Interesse an ausnahmsweiser Ladenöffnung am Sonntag nicht ausreichend
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Läden an den Sonntagen während der Internationalen Grünen Woche, der Berlinale und der Internationalen Tourismusbörse vorerst nicht öffnen dürfen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 6. November 2017 legte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales drei Sonntage im ersten Halbjahr 2018 fest, an denen im Land Berlin Verkaufsstellen ausnahmsweise in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr für das Anbieten von Waren geöffnet sein dürfen (28. Januar, 18. Februar und 11. März 2018). Diese Sonntagsöffnung liege im... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.05.2014
- 6 C 10122/14.OVG -
Gesetzliche Regelung zu verkaufsoffenen Sonntagen verfassungsrechtlich unbedenklich
Geschäftsöffnung an höchstens vier Sonntagen im Jahr steht mit verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang und wahrt hinreichendes Niveau des Sonn- und Feiertagsschutzes
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass gegen die Regelung des rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetzes, welche die Festsetzung von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Gemeinde in einem Kalenderjahr gestattet, keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um eine von der Stadt Worms erlassene Rechtsverordnung über die Freigabe des verkaufsoffenen Sonntags in Worms am 29. Dezember 2013 in einem Normenkontrollverfahren. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte bereits mit Beschluss vom 16. Dezember 2013 den Antrag der Gewerkschaft ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft), den Vollzug... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 24.03.2014
- 2 L 362/14.DA -
Sonntagsöffnung von Ladengeschäften verstößt gegen den verfassungsgerichtlich gebotenen Sonntagsschutz
Verwaltungsgericht Darmstadt gibt Eilanträgen von Verdi und Evangelischer Kirche statt
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat entschieden, dass die für Sonntag, den 30. März 2014, verfügten Sonntagsöffnung von Ladengeschäften, aus Anlass der Ausstellung: "Darmstadt Mobil - die Mobilitätsausstellung" rechtswidrig ergangen ist.
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen aus, dass nicht hinreichend plausibel nachgewiesen sei, dass die geplante Mobilitätsausstellung auch ohne die geplante Sonntagsöffnung von Ladengeschäften in der Darmstädter Innenstadt einen erheblichen Besucherstrom auslösen werde. Es fehle das nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte im Lichte... Lesen Sie mehr
Verfassungsgerichtshof Sachsen, Urteil vom 21.06.2012
- Vf. 77-II-11 -
Sonntagsöffnung von Läden und Videotheken zulässig
Uneingeschränkte Öffnung von Autowaschanlagen an Sonntagen hingegen verboten
Der Sächsische Verfassungsgerichthof hat die gesetzlichen Regelungen zur Ladenöffnung aus besonderem Anlass an maximal vier Sonntagen im Jahr sowie zur Sonntagsöffnung von Videotheken für verfassungsgemäß erklärt. Allein die ebenfalls angegriffene Regelung zur Sonntagsöffnung der Autowaschanlagen verstößt gegen den verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und Feiertagsschutz und ist deshalb nichtig.
Im zugrunde liegenden Fall klagten 43 Mitglieder des Sächsischen Landtags (Abgeordnete der SPD-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE), die die Regelungen zur Ladenöffnung aus besonderem Anlass an maximal vier Sonntagen wegen Verstoßes gegen den verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und Feiertagsschutz für verfassungswidrig hielten.Der Verfassungsgerichtshof stellte... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.2011
- 6 A 10584/11.OVG -
Flohmärkte an Sonntagen grundsätzlich gesetzlich verboten
Ausnahmen nur an verkaufsoffenen Sonntagen
Grundsätzlich dürfen Floh- und Trödelmärkte an Sonn- und Feiertagen nicht durchgeführt werden. Eine Ausnahme lässt das Gesetz derzeit nur an verkaufsoffenen Sonntagen zu. Allerdings ist der Landesgesetzgeber befugt, den zurzeit bestehenden gesetzlichen Sonn- und Feiertagsschutz unter Berücksichtigung einer geänderten sozialen Wirklichkeit einzuschränken. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Im hier zugrunde liegenden Rechtsstreit veranstaltet die Klägerin seit mehreren Jahren im Raum Koblenz gewerbsmäßig Flohmärkte. Ihren Antrag auf Festsetzung eines Jahrmarktes für Sonntag, den 20. Februar 2011, lehnte die Stadt Koblenz ab, da die Veranstaltung gegen Regelungen des Landesfeiertagsgesetzes verstoße. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Koblenz ab. Das... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.11.2009
- 1 BvR 2717/08 -
Hausmusik: Klavierspielen am Sonntag ist nicht zwangsläufig eine Ruhestörung - BVerfG kippt Bußgeld wegen Musizierens
Begriff "erhebliche Ruhestörung" muss präzise ausgelegt werden
Verstößt Klavierspielen gegen das Verbot, an Sonn- und Feiertagen Lärm zu machen? Einstündiges Klavierspielen am Sonntag kann jedenfalls nicht ohne genaue Prüfung als "erhebliche Ruhestörung" eingestuft und mit einem Bußgeld bestraft werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Der Beschwerdeführer bewohnt mit seiner Ehefrau und sechs Kindern ein Reihenhaus in Berlin.Nach dem Beschwerdevorbringen sind alle Familienmitglieder "musikbegeistert, einige praktizierende Musiker". Die Tochter des Beschwerdeführers übt jeden Tag am späten Nachmittag für etwa eine Stunde Klavier. Als sie an einem Sonntag im Februar 2008 wiederum Klavier... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 22.12.2008
- 4 K 2341/08 -
Hahn darf auch sonn- und feiertags draußen krähen
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat dem Eilantrag von Haltern eines Hahns teilweise stattgegeben. Diesen war von der Gemeinde Efringen-Kirchen unter Androhung von Zwangsgeld aufgegeben worden, ihren Hahn werktags von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztags in einem artgerechten, schallisolierten Stall zu halten. Nachbarn hatten sich darüber beschwert, dass der Hahn frühmorgens noch bei Dunkelheit und bis in die späten Abendstunden nach 19.00 Uhr andauernd laut und durchdringend krähe.
Das Verwaltungsgericht hat die Ordnungsverfügung der Gemeinde teilweise vorläufig außer Kraft gesetzt. Vorläufig darf sich der Hahn jetzt werktags auch von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie sonn- und feiertags auch von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Freien aufhalten und dort krähen. Die Nächte und die mittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen muss er in einem... Lesen Sie mehr
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