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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „verkaufsoffener Sonntag“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.11.2023
- 7 ME 87/23 -

25-jähriges Firmenjubiläum rechtfertigt verkaufsoffenen Sonntag

Vorliegen eines "herausragenden Ereignisses" im Sinne von § 5 Abs. 4 NLöffVZG

Ein 25-jähriges Firmenjubiläum rechtfertigt gemäß § 5 Abs. 4 NLöffVZG einen verkaufsoffenen Sonntag, da es sich bei dem Jubiläum um ein "herausragendes Ereignis" im Sinne der Vorschrift handelt. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Jahr 2023 darüber zu entscheiden, ob eine Verkaufsstelle eines Einzelhandelsbetriebs wegen des 25-jährigen Firmenjubiläums an einen Sonntag öffnen darf.Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied, dass ein 25-jähriges Firmenjubiläum eine Sonntagsladenöffnung gemäß § 5 Abs. 4 NLöffVZG rechtfertigt. Dabei sei unerheblich, dass die Gesetzesbegründung lediglich von 50-, 75- und 100-jährigen Jubiläen spreche. Die Aufzählung sei nämlich exemplarisch und eben nicht abschließend.Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts sei in dem... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 13.04.2022
- 5 L 382/22.WI -

Verwaltungsgericht Wiesbaden: Sonntagsöffnung zum Frühlingsmarkt in Weilburg darf stattfinden

Eilverfahren gegen sonntäglichen Frühlingsmarkt erfolglos

Mit einem Eilverfahren wandten sich eine Gewerkschaft und eine kirchliche Arbeitnehmer­organisation gemeinsam gegen die sonntägliche Öffnung von Verkaufsstellen anlässlich des Frühlingsmarktes am 24.04.2022 im Kerngebiet von Weilburg. Diese sonntägliche Öffnung wurde mit Allgemeinverfügung vom 17.03.2022 festgelegt und am 19.03.2022 veröffentlicht.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies den Eilantrag ab. Der allein geltend gemachte Verstoß gegen § 6 Abs. 2 Satz 3 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) könne dem vorläufigen Rechtsschutzantrag nicht zum Erfolg verhelfen. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 HLöG sei die Freigabeentscheidung einschließlich ihrer Begründung spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Verkaufsstellenöffnung... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 10.09.2020
- 7 ME 89/20 -

OVG Niedersachsen: Keine verkaufsoffenen Sonntage in Oldenburg

Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund

Der 7. Senat des Niedersächsischen Ober­verwaltungs­gerichts hat mit Beschluss vom 10. September 2020 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 3. September 2020 bestätigt, dass am 13. September 2020, am 4. Oktober 2020 und am 11.Oktober 2020 in Oldenburg keine verkaufsoffenen Sonntage stattfinden dürfen. Die von der Stadt Oldenburg erlassene, auf das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) gestützte Allgemeinverfügung für die an den genannten Sonntagen geplanten Ladenöffnungen sämtlicher Verkaufsstellen nach § 2 Abs. 1 NLöffVZG darf damit nicht vollzogen werden (Az.: 7 ME89/20).

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte im dortigen Eilverfahren entschieden, dass eine von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erhobene Klage gegen diese Allgemeinverfügung aller Voraussicht nach erfolgreich sein werde, und deshalb einem Antrag von ver.di auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage stattgegeben (Az.: 12 B 2287/20).Das... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.01.2018
- OVG 1 S 4.18 -

Sonntagsöffnungen in Berlin anlässlich der Grünen Woche, der Berlinale und der ITB zulässig

Art und Größe der Veranstaltungen rechtfertigen Ausnahmen von Sonn- und Feiertagsruhe

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Läden und Verkaufsstellen an drei Sonntagen während der Internationalen Grünen Woche, der Berlinale und der Internationalen Tourismusbörse öffnen dürfen. Damit hat es eine anderslautende Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin geändert. Die Ladenöffnungen am 28. Januar, 18. Februar und 11. März 2018 jeweils von 13 bis 20 Uhr sind somit wieder zulässig.

Das Oberverwaltungsgericht hatte keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der für das erste Halbjahr 2018 festgesetzten Sonntagsöffnungen. Die Anforderungen an eine zulässige Sonntagsöffnung ergäben sich im Wesentlichen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009 zum Berliner Ladenöffnungsgesetz. Diese Vorgaben habe die Senatsverwaltung für Integration,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.12.2017
- VG 4 L 527.17 -

Vorerst keine Ladenöffnung in Berlin am Sonntag während Grüner Woche, Berlinale und ITB

Ereignis mit "berlinweiter Bedeutung" für öffentliches Interesse an ausnahmsweiser Ladenöffnung am Sonntag nicht ausreichend

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Läden an den Sonntagen während der Internationalen Grünen Woche, der Berlinale und der Internationalen Tourismusbörse vorerst nicht öffnen dürfen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 6. November 2017 legte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales drei Sonntage im ersten Halbjahr 2018 fest, an denen im Land Berlin Verkaufsstellen ausnahmsweise in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr für das Anbieten von Waren geöffnet sein dürfen (28. Januar, 18. Februar und 11. März 2018). Diese Sonntagsöffnung liege im... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.05.2017
- BVerwG 8 CN 1.16 -

Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund

Umsatz- und Erwerbsinteresse der Handelsbetriebe und Shoppinginteresse der Kundschaft als Sachgrund nicht ausreichend

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass ein verkaufsoffener Sonntag stets durch einen Sachgrund gerechtfertigt sein muss. Als Sachgrund reicht das alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse der Handelsbetriebe und das Shoppinginteresse der Kundschaft jedoch nicht aus. Die konkret beabsichtigte Ladenöffnung ist vielmehr in ihrem zeitlichen, räumlichen und gegenständlichen Umfang zu rechtfertigen.

Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um eine Rechtsverordnung der Stadt Worms zur Freigabe der Ladenöffnung an einem Sonntag. Die Verordnung sah vor, dass am 29. Dezember 2013 sämtliche Verkaufsstellen im Gemeindegebiet von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein durften.Der Normenkontrollantrag einer Gewerkschaft hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz keinen... Lesen Sie mehr

Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.03.2016
- 3 EN 123/16 -

Öffnung von Geschäften an Sonn- und Feiertagen bedarf eines besonderen Sachgrundes

Weder Umsatzinteresse der Händler noch Kaufinteresse möglicher Kunden ausreichend für Recht auf Ladenöffnung

Das Thüringer Ober­verwaltungs­gericht hat die Öffnung von Geschäften in Erfurt an Sonntagen im Mai und Juni 2016 gestoppt. Das Gericht gab damit einem Antrag von ver.di statt, Teile der Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Erfurt aus besonderem Anlass im Jahr 2016 vom 20. November 2015 vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Von der Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Erfurt aus besonderem Anlass im Jahr 2016 vom 20. November 2015 betroffen waren der 1. Mai 2016, der aus Anlass musikalischer Tanzveranstaltungen eine Öffnung der Läden im Ortsteil Gispersleben ermöglicht, sowie der 8. Mai und der 5. Juni 2016, der infolge des Japanischen Gartenfestes und des Kinderspielfestes... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.05.2014
- 6 C 10122/14.OVG -

Gesetzliche Regelung zu verkaufsoffenen Sonntagen verfassungs­rechtlich unbedenklich

Geschäftsöffnung an höchstens vier Sonntagen im Jahr steht mit verfassungs­rechtlichen Vorgaben in Einklang und wahrt hinreichendes Niveau des Sonn- und Feiertagsschutzes

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass gegen die Regelung des rheinland-pfälzischen Laden­öffnungs­gesetzes, welche die Festsetzung von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Gemeinde in einem Kalenderjahr gestattet, keine verfassungs­rechtlichen Bedenken bestehen.

Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um eine von der Stadt Worms erlassene Rechtsverordnung über die Freigabe des verkaufsoffenen Sonntags in Worms am 29. Dezember 2013 in einem Normenkontrollverfahren. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte bereits mit Beschluss vom 16. Dezember 2013 den Antrag der Gewerkschaft ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft), den Vollzug... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27.03.2014
- 8 B 580/14 -

Verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Ausstellung "Darmstadt Mobil - die Mobilitäts­aus­stellung" rechtlich zulässig

Gewerkschaft ver.di und des Evangelisches Dekanat Darmstadt-Stadt unterliegen im Streit um Sonntagsöffnung von Ladengeschäften

Der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof hat die Erlaubnis der Stadt Darmstadt zur Sonntagsöffnung von Ladengeschäften in der Darmstädter Innenstadt anlässlich der Ausstellung „Darmstadt Mobil - die Mobilitäts­aus­stellung“ am 30. März 2014 für rechtlich zulässig erklärt. Damit haben die Anträge der Gewerkschaft ver.di und des Evangelischen Dekanats Darmstadt-Stadt mit dem Ziel, die Öffnung der Ladengeschäfte an diesem Tag im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu untersagen, in der Beschwerdeinstanz keinen Erfolg.

Anders als das Verwaltungsgericht Darmstadt, das den Anträgen mit Beschluss vom 24. März 2014 stattgegeben hatte, ist der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Auffassung, die Verfügung der Stadt Darmstadt vom 11. Februar 2014, den 30. März 2014 zum verkaufsoffenen Sonntag zu erklären, erweise sich nach summarischer Prüfung als rechtmäßig.In seiner Entscheidungsbegründung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 24.03.2014
- 2 L 362/14.DA -

Sonntagsöffnung von Ladengeschäften verstößt gegen den verfassungs­gerichtlich gebotenen Sonntagsschutz

Verwaltungsgericht Darmstadt gibt Eilanträgen von Verdi und Evangelischer Kirche statt

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat entschieden, dass die für Sonntag, den 30. März 2014, verfügten Sonntagsöffnung von Ladengeschäften, aus Anlass der Ausstellung: "Darmstadt Mobil - die Mobilitäts­aus­stellung" rechtswidrig ergangen ist.

Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen aus, dass nicht hinreichend plausibel nachgewiesen sei, dass die geplante Mobilitätsausstellung auch ohne die geplante Sonntagsöffnung von Ladengeschäften in der Darmstädter Innenstadt einen erheblichen Besucherstrom auslösen werde. Es fehle das nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte im Lichte... Lesen Sie mehr



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