wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27.03.2014
8 B 580/14 -

Verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Ausstellung "Darmstadt Mobil - die Mobilitäts­aus­stellung" rechtlich zulässig

Gewerkschaft ver.di und des Evangelisches Dekanat Darmstadt-Stadt unterliegen im Streit um Sonntagsöffnung von Ladengeschäften

Der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof hat die Erlaubnis der Stadt Darmstadt zur Sonntagsöffnung von Ladengeschäften in der Darmstädter Innenstadt anlässlich der Ausstellung „Darmstadt Mobil - die Mobilitäts­aus­stellung“ am 30. März 2014 für rechtlich zulässig erklärt. Damit haben die Anträge der Gewerkschaft ver.di und des Evangelischen Dekanats Darmstadt-Stadt mit dem Ziel, die Öffnung der Ladengeschäfte an diesem Tag im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu untersagen, in der Beschwerdeinstanz keinen Erfolg.

Anders als das Verwaltungsgericht Darmstadt, das den Anträgen mit Beschluss vom 24. März 2014 stattgegeben hatte, ist der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Auffassung, die Verfügung der Stadt Darmstadt vom 11. Februar 2014, den 30. März 2014 zum verkaufsoffenen Sonntag zu erklären, erweise sich nach summarischer Prüfung als rechtmäßig.

VG geht zu Unrecht von unzureichendem Anlass für Festsetzung einer Sonntagsöffnung von Ladengeschäften aus

In seiner Entscheidungsbegründung führt der Verwaltungsgerichtshof im Wesentlichen aus, dass das erstinstanzliche Gericht zu Unrecht davon ausgegangen sei, dass die Ausstellung „Darmstadt Mobil - die Mobilitätsausstellung“ am 30. März 2014 kein sei. Anders als die Vorinstanz hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof keine Zweifel daran, dass es sich bei dieser Ausstellung um eine Veranstaltung handelt, die für sich allein geeignet ist, einen beträchtlichen Besucherstrom auszulösen.

Veranstaltung ist weit mehr als bloße Präsentation aktueller Modelle der örtlichen Autohändler

Allein die Anzahl der Aussteller - 10 Autohäuser und 12 Fahrradhändler sowie 10 Infostände rund um das Fahrrad, ÖPNV etc. - sei groß genug, um zahlreiche Besucher anzulocken. Hinzu komme der am Sonntag stattfindende Fahrradflohmarkt, Livemusik und ein Kinderprogramm. Eine Gesamtschau des während der Ausstellung angebotenen Programms führt deshalb nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs zu dem Ergebnis, dass es sich bei dieser Veranstaltung entgegen der Auffassung der Antragsteller um weit mehr handele, als um die bloße Präsentation der aktuellen Modelle durch die örtlichen Autohändler. Anders als nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Darmstadt komme es insoweit auch nicht auf die Motivation der Initiatoren an, die zur Festsetzung der Ausstellung geführt habe. Maßgeblich sei allein das äußere Erscheinungsbild und das objektive Gewicht der Veranstaltung und ob sie geeignet sei, beträchtliche Besucherströme auszulösen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2014
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Ladengeschäft | ver.di | verkaufsoffener Sonntag

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17957 Dokument-Nr. 17957

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17957

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?