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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.08.2013
- 7 L 30671/13.F -
Eilantrag der Gewerkschaft ver.di gegen Sonntagsöffnung des Main-Taunus-Zentrums gescheitert
Verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des "Folklore-Festivals" zulässig
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat einen Eilantrag der Gewerkschaft ver.di, mit welchem diese die Öffnung des Main-Taunus-Zentrums im Rahmen eines verkaufsoffenen Sonntags, dem 1. September 2013 verhindern wollte, abgelehnt.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Verfügung der Gemeinde Sulzbach (Taunus) vom 16. Juli 2013 sieht die Freigabe der Ladengeschäfte des Main-Taunus-Zentrums und aller anderen Läden des Gemeindegebiets aus Anlass des "Folklore-Festivals" am 1. September 2013 vor. Auf dem Programm des "Folklore-Festivals" steht neben Auftritten verschiedener Tanzgruppen auch Livemusik einer mexikanischen Gruppe. Geplant ist die Ladenöffnung in der Zeit von 13:00 bis 19.00 Uhr. Zu Begründung führt die Gemeinde Sulzbach aus, dass es sich bei dem "Folklore-Festival" um eine
Gewerkschaft ver.di plant zeitgleich Informationsveranstaltung zur aktuellen Tarifauseinandersetzung im Einzelhandel
Die
Gewerkschaft ver.di verweist auf rein wirtschaftliche Interessen der betroffenen Ladeninhaber durch Sonntagsöffnung
Die
Arbeit der Angestellten des Main-Taunus-Zentrums am fraglichen Sonntag erfolgt auf freiwilliger Basis
Dem gegenüber hat die Gemeinde Sulzbach vorgetragen, dass die Angestellten des Main-Taunus-Zentrums an diesem Sonntag auf freiwilliger Basis arbeiten würden. In diesem Zusammenhang wurden Erklärungen von diversen Einzelhandelsgeschäften wie z.B. der Firma Hollister, Thalia Buchhandlung, Nordsee, Rewe, Peek und Cloppenburg und der Galeria Kaufhof sowie weiteren Läden vorgelegt, wonach die Mitarbeiter freiwillig und ohne Zwang an diesem Tag arbeiten würden. Nach entsprechenden Pressemitteilungen seien mit ca. 1000 Besuchern zu rechen. Bei einer Einwohnerzahl von 8600 Personen stelle das "Folklore-Festival" somit eine örtlich großangelegte
Gericht äußert erhebliche Zweifel an Antragsbefugnis der Gewerkschaft ver.di
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Eilantrag abgelehnt. Für das Gericht bestehen erhebliche Zweifel an der Antragsbefugnis der
Da bereits die Antragsbefugnis der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main/ra-online
- Verkaufsoffener Sonntag aus Anlass eines Ostermarktes in Darmstadt darf stattfinden
(Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 21.03.2013
[Aktenzeichen: 3 L 363/13.DA]) - Ein verkaufsoffener Sonntag ist unzulässig, wenn der als Anlass dienende Markt nur Alibifunktion hat
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 31.03.2011
[Aktenzeichen: 22 BV 10.2367]) - „Verkaufsoffener VIP-Sonntag“ für Kundenkarteninhaber verstößt gegen Landenöffnungsgesetz
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 27.10.2009
[Aktenzeichen: 4 K 3177/09])
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Dokument-Nr. 16633
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