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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.04.2019
- 6 K 13.19 -
Satiriker gegen Bundeskanzlerin: Jan Böhmermann unterliegt im Streit um Äußerungen der Bundeskanzlerin
Unterlassungsbegehren wegen Ausschluss der Wiederholung unzulässig
Der Satiriker und TV-Moderator Jan Böhmermann kann von der Bundesrepublik Deutschland keine Unterlassung im Zusammenhang mit Äußerungen der Bundeskanzlerin in einem Telefongespräch mit dem früheren türkischen Ministerpräsidenten zum sogenannten "Schmähgedicht" verlangen. Der Sprecher der Bundesregierung durfte im April 2016 mitteilen, die Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident hätten darin übereingestimmt, dass es sich dabei um einen "bewusst verletzenden Text" handele. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger sieht sich durch die Äußerung der Bundeskanzlerin bzw. die Mitteilung des Sprechers der Bundesregierung bei der Regierungspressekonferenz in seinen Grundrechten verletzt. Vorgerichtlich forderte er die Bundeskanzlerin vergeblich zu einer schriftlichen
Wiederholung der beanstandeten Erklärung ausgeschlossen
Das Verwaltungsgerichts Berlin wies die Klage ab. Das Unterlassungsbegehren sei unzulässig, weil eine Wiederholung der beanstandeten
Keine Verletzung des Sachlichkeitsgebots
Die öffentliche
Öffentliche Erklärung ist durch Informationsinteresse der Bevölkerung und Ziel transparenten Regierungshandelns gerechtfertigt
Zudem habe die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27310
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