wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 12. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 13.07.2023
4 K 468/21 -

Berliner Wett­vermittlungs­stellen müssen Mindestabstände einhalten

Mindest­abstands­regelung mit höherrangigem Recht vereinbar

Der im Land Berlin gesetzliche geregelte Mindestabstand von 500 Metern zwischen Wett­vermittlungs­stellen für Sportwetten und bestehenden Spielhallen ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden

Nach dem Berliner Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag müssen Wettvermittlungsstellen im Land Berlin einen Mindestabstand von 500 Metern (kürzester Fußweg) zu "erlaubten Spielhallen" einhalten. Unter Berufung auf diese Vorschrift hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) ab dem Jahr 2022 zahlreiche Anträge verschiedener Wettveranstalter zum Betrieb von Wettvermittlungsstellen an solchen Standorten abgelehnt, an denen dieser Abstand zu bestehenden Spielhallen anderenfalls unterschritten werden würde. Hiergegen wenden sich verschiedene Wettveranstalter. Sie fechten zum einen die der jeweiligen Spielhalle erteilten Genehmigungen nach dem Spielhallengesetz und dem Glücksspielstaatsvertrag an. Zum anderen begehren sie die Verpflichtung des LABO, dem jeweiligen Wettvermittler die begehrten Erlaubnisse zu erteilen. Sie berufen sich insbesondere darauf, dass die Mindestabstände nicht durch den Jugend- und den Spielerschutz geboten seien. Sie seien ferner verfassungs- und europarechtswidrig. Schließlich würden Wettvermittler den Spielhallen gegenüber benachteiligt.

Mindestabstandsregelung zum Schutz vor Suchtgefahren geeignet, erforderlich und angemessen

Das VG hat in zwei Musterkomplexen zweier Wettveranstalter sämtliche Klagen abgewiesen. Dem Anspruch stehe die genannte Mindestabstandsregelung entgegen, die mit höherrangigem Recht vereinbar sei. Sie diene in erster Linie dem Schutz vor Suchtgefahren und sie sei auch geeignet, erforderlich und angemessen, um dieses Ziel zu erreichen. Es sei Sache der jeweiligen Landesgesetzgeber, die Anforderungen unter Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse im jeweiligen Bundesland festzulegen. Wegen der unterschiedlichen Verhältnisse liege hierin auch kein Verstoß gegen das europarechtliche Kohärenzgebot; gleiches gelte für den Umstand, dass der Gesetzgeber die verschiedenen Glücksspielarten differenziert behandele. Das Gericht billigte überdies den ebenfalls einzuhaltenden Mindestabstand eigener Wettvermittlungsstellen von 2.000 Metern. Die Verhinderung lokaler Monopole diene der Angebotsvielfalt und diene damit ebenfalls dem Schutz der Spieler.

Berufung in allen Verfahren zugelassen

Die (Dritt-)Anfechtungsklagen hat das Gericht jeweils als unzulässig abgewiesen, weil es den Wettveranstaltern an der hierfür erforderlichen Klagebefugnis fehle. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat die Kammer in allen Verfahren die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Glücksspielrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33097 Dokument-Nr. 33097

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33097

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?