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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Berliner Spielhallengesetz“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13.10.2016
- VG 4 L 291.16 u.a. -
Strenge Anforderungen für Teilnahme am Sonderverfahren zur Vergabe von Spielhallenerlaubnissen
Ausschluss unvollständiger Bewerbungen von weiterer Teilnahme an Sonderverfahren nicht zu beanstanden
Die Teilnahme am Sonderverfahren für die Vergabe von Spielhallenerlaubnissen im Land Berlin ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin und bestätigte in mehreren Eilverfahren die behördliche Praxis, unvollständige Bewerbungen von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
Nach dem seit 2011 geltenden Spielhallengesetz sind neue Spielhallen in Berlin im Regelfall nur im Abstand von 500 Metern voneinander gestattet. Für Inhaber davor erteilter Spielhallenerlaubnisse sieht das Gesetz eine Übergangsfrist vor; sie ist mit dem 31. Juli 2016 abgelaufen. Bewerbungen dieser Betreiber konnten im Rahmen eines Sonderverfahrens nach dem sogenannten Mindestabstandsumsetzungsgesetz bis zum 5. Juli 2016 abgegeben werden; der Weiterbetrieb der Spielhallen dieser Bewerber gilt gesetzlich vorerst als erlaubt. Verspätete und unvollständige Anträge nehmen nach diesem Gesetz nicht am Sonderverfahren teil. Eine Auswahlentscheidung ist zunächst... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2014
- OVG 1 S 30.13 -
Spielhallengesetz Berlin: Festlegung der Höchstgrenze von acht Geräten je Spielhalle nicht verfassungswidrig
OVG verneint fehlender Gesetzgebungskompetenz des Landes
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Regelung im Spielhallengesetz Berlin, wonach Betreiber von Berliner Spielhallen verpflichtet sind, die Anzahl ihrer Spielgeräte auf höchstens acht Geräte je Spielhalle zu reduzieren (§§ 4 Abs. 2, 8 Abs. 3 des Gesetzes), nach seiner vorläufigen Einschätzung nicht wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Landes verfassungswidrig ist.
Nach der bisherigen Regelung (§ 3 Abs. 2 Spielverordnung) durften in Spielhallen bis zu 12 Geräte aufgestellt werden. Gegen die strengere Regelung in §§ 4 Abs. 2, 8 Abs. 3 des Berliner Spielhallengesetzes haben eine Vielzahl von Spielhallenbetreibern Klagen und vorläufige Rechtsschutzanträge erhoben und u.a. geltend gemacht, dass es dem Berliner Landesgesetzgeber für eine solche Regelung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15.02.2013
- VG 4 K 336.12, VG 4 K 342.12 und VG 4 K 344.12 -
Berliner Spielhallengesetz verfassungsgemäß
Spielhallenbetreiber rügten erfolglos Gesetzgebungszuständigkeit für Erlass der Spielhallenregelungen
Das Berliner Spielhallengesetz ist verfassungsgemäß. Der Berliner Landesgesetzgeber durfte ein solches Gesetz erlassen, und er hat bei seinen Regelungen auch nicht gegen die Grundrechte verstoßen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in drei Verfahren entschieden und die Klagen abgewiesen.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Kläger - in unterschiedlichem Umfang - die restriktiven Bestimmungen des Mitte 2011 in Kraft getretenen Berliner Spielhallengesetzes angegriffen. Sie wandten sich u.a. gegen das Erlöschen der bisher erteilten Erlaubnisse zum 31. Juli 2016, gegen den von anderen Spielhallen einzuhaltenden 500m-Abstand, das Verbot der Mehrfachkonzession, gegen... Lesen Sie mehr