alle Urteile, veröffentlicht am 02.11.2020
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 29.10.2020
- 13 MN 393/20 -
OVG Lüneburg kippt Sperrzeit und des Alkohol-Außer-Haus-Verkaufsverbots für Gastronomiebetriebe in Niedersachsen
Konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen für den Infektionsschutz so nicht notwendig
Das Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hat mit Beschluss vom 29. Oktober 2020 die Vorschrift des § 10 Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 7. Oktober 2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Oktober 2020, vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 13 MN 393/20).
In dem hier vorliegenden Fall geht es konkret um den § 10 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung ordnet für jeden Gastronomiebetrieb eine Sperrzeit an, die um 23.00 Uhr beginnt und um 6.00 Uhr endet, wenn in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem oder in der der Gastronomiebetrieb liegt, die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung 35 oder mehr Fälle je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen beträgt. § 10 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung untersagt es den Betreiberinnen und Betreibern von Gastronomiebetrieben unabhängig von der Sperrfrist... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 04.11.2019
- 425 C 8940/19 -
Fristlose Kündigung bei Streitigkeiten mit Vermieter wegen Hundehaufen nicht gerechtfertigt
Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist für Mieterin zumutbar
Das Amtsgericht München gab einem Vermieter Recht und verurteilte dessen ehemalige Mieterin bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zur Zahlung von weiteren drei Monatsmieten in Höhe von 3.021,00 Euro.
Die Beklagte hatte eine Wohnung in Unterföhring vom Kläger gemietet. Bei ihr wohnte ihre Tochter sowie ihre Hunde. Die Beklagte kündigte außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist. Die Beklagte behauptet, zur fristlosen Kündigung berechtigt gewesen zu sein, da es wiederholt zu Konfrontationen mit der Verwalterin gekommen sei. Man... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 28.10.2020
- 1 B 126/29 -
Corona-Pandemie: Maskenpflicht in Meldorf bleibt bestehen
Eilantrag gegen Zutrittsbeschränkungen für Touristen erfolglos
Die Maskenpflicht in zentralen Bereichen Meldorfs (Kreis Dithmarschen) bleibt bestehen. Mit Beschluss hat das Verwaltungsgericht Schleswig es abgelehnt, Eilrechtsschutz gegen die angeordnete Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu gewähren.
Zwar bestünden hinsichtlich der Pflicht, auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Geschäften und Restaurants eine Maske zu tragen, rechtliche Bedenken. Dem Antragsteller gehe es aber ausschließlich um die Mittagszeit, zu der er die betroffenen Bereiche betrete. Insoweit könne im Eilverfahren weder die offensichtliche Rechtswidrigkeit, noch die offensichtliche Rechtsmäßigkeit... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.08.2020
- 1 BvR 2249/19 -
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung nach Bezeichnung als "Trulla"
Abwägung von Meinungsfreiheit und Ehrschutz bei Beleidigung
Bundesverfassungsgerichts hat veröffentlichtem Beschluss einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer Mitarbeiterin einer Justizvollzugsanstalt richtet.
Dem Verfahren liegt eine mündliche Äußerung des in Sicherungsverwahrung befindlichen Beschwerdeführers gegenüber einer Sozialarbeiterin einer Justizvollzugsanstalt zugrunde. Wegen Computerproblemen war das für Einkäufe in der Einrichtung verfügbare Taschengeld des Beschwerdeführers zu dem Zeitpunkt, zu dem Bestellungen aufzugeben gewesen wären, noch nicht gebucht. Da der Beschwerdeführer... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 28.10.2020
- 5 L 1971/20.KS -
Antrag auf Eilrechtsschutz gegen eine Allgemeinverfügung des Kreisausschusses des Schwalm-Eder-Kreises
Sperrzeit für Gastronomie und Vergnügungsstätten zulässig
Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit Beschluss vom 28.10.2020 einen Antrag auf Eilrechtsschutz gegen eine Allgemeinverfügung des Kreisausschusses des Schwalm-Eder-Kreises über Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von SARS-CoV-2 abgelehnt.
Der Antragsteller betreibt eine Spielhalle mit angegliedertem Bistro. Er hält die Einschränkungen für unverhältnismäßig. Das Alkoholverkaufsverbot könne problemlos durchgesetzt werden, da in seiner Spielhalle das Spielerlebnis im Vordergrund stehe und der Konsum von alkoholischen Getränken in Spielhallen ohnehin untersagt sei und alkoholische Getränke in dem angeschlossenen Bistro... Lesen Sie mehr
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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.10.2020
- 2 ME 388/20 -
Corona-Pandemie: Keine dauerhafte Befreiung einer Schülerin vom Präsenzunterricht in der Schule
Befristete Präsenzbefreiung bedeutet nicht gleich dauerhafte Befreiung vom Präsenzunterricht
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 29. Oktober 2020 die auf unbefristete Befreiung vom Präsenzunterricht in der Schule und Teilnahme am Hausunterricht/Homeschooling gerichtete Beschwerde einer Schülerin zurückgewiesen.
Den zunächst bei dem Verwaltungsgericht Hannover gestellten Eilantrag hatte die Schülerin damit begründet, dass für einen Elternteil wegen einer Vorerkrankung ein höheres Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf bestehe. Das Verwaltungsgericht hatte den Antrag abgelehnt, weil es das für den Schulbetrieb geltende Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage der zum Zeitpunkt... Lesen Sie mehr
Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 01.11.2020
- 10 CS 20.2449 -
Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 01.11.2020
- 10 CS 20.2450 -
BayVGH weist Beschwerden der Veranstalter der Querdenken-Versammlungen in München zurück
Versammlung darf Verweigerung von Hygienemaßnahmen untersagt werden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat Beschwerden von Veranstaltern zweier Demonstrationen der Querdenken-Bewegung in München zurückgewiesen und damit die von der Landeshauptstadt verfügten Beschränkungen für eine stationäre Versammlung auf der Theresienwiese sowie die vollständige Untersagung eines Aufzugs zur Theresienwiese bestätigt.
Die Landeshauptstadt hatte eine angezeigte Versammlung mit 5.000 Teilnehmern auf 1.000 Teilnehmer beschränkt, eine Maskenpflicht angeordnet und eine bestimmte Anzahl von Ordnern vorgeschrieben. Ein Aufzug, mit 5.000 Teilnehmern, für den der Veranstalter die Nichteinhaltung von Hygienemaßnahmen ausdrücklich angekündigt hatte, wurde untersagt. Die gegen die Beschränkungen bzw. die vollständige... Lesen Sie mehr