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alle Urteile, veröffentlicht am 27.11.2020

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.11.2020
- 2 B 11397/20.OVG -

Landkreis muss Corona-Infektionszahlen zu Ortsgemeinden an die Presse herausgegeben

Personenzuordnung allein durch Infektionszahlen nicht möglich

In Rheinland-Pfalz müssen die Behörden Auskünfte zu SARS-CoV2-Infektionszahlen an die Presse grundsätzlich auch dann erteilen, wenn diese heruntergebrochen auf die Ebene der Ortsgemeinden begehrt werden. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechts­schutz­verfahren.

Die Antragstellerin, Herausgeberin der Pirmasenser Zeitung, begehrte mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße von dem Landkreis Südwestpfalz Informationen sowohl über die seit Beginn der Pandemie insgesamt verzeichneten Infektionszahlen wie auch über die Anzahl der aktiven SARS-CoV2-Fälle, jeweils aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ortsgemeinden des Landkreises. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab.Auf die Beschwerde der Antragstellerin hob das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf und gab dem Eilantrag statt. Die einstweilige Anordnung könne vorliegend ergehen,... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2020
- OVG 6 B 6.19 -

Vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nicht zu beanstanden

Vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs mit Völker-, Unions- und Verfassungsrecht vereinbar

Das Ober­verwaltung­sgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass einem afghanischen Staatsangehörigen kein Anspruch auf Kindernachzug zu seinem als subsidiär schutzberechtigt anerkannten Vater zusteht.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Jahr 2017 volljährig gewordene Kläger beantragte im Sommer 2016 ein Visum zum Kindernachzug zu seinem Vater. Für den Zeitraum vom 17. März 2016 bis zum 31. Juli 2018 war aber gesetzlich als Teil des sog. Asylpakets II der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt. Deshalb lehnte die beklagte Bundesrepublik Deutschland... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 24.09.2020
- 18 C 336/19 -

Anspruch von katzenhaltenden Mietern auf Anbringen eines Katzennetzes auf Balkon

Katzennetz von vertragsgemäßen Gebrauch umfasst

Katzenhaltende Mieter haben einen Anspruch darauf, ein Katzennetz am Balkon anzubringen, wenn dies ohne Eingriff in die Bausubstanz geschehen kann und der Vermieter Netze an anderen Balkonen duldet. Die ist regelmäßig vom vertragsgemäßen Gebrauch umfasst. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Mieterin einer Wohnung in Berlin Anfang des Jahres 2019 ein Katzennetz an ihrem Balkon anbringen. Die Mieterin hielt in der Wohnung eine Katze, was unproblematisch war. Jedoch verweigerte die Vermieterin ihre Zustimmung zum Anbringen des Katzennetzes. Damit war die Mieterin nicht einverstanden. Sie verwies darauf, dass das Netz ohne Eingriff... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.2020
- 17 Sa 8/20 -

Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen umfangreicher Datenlöschung

Erhebliche Pflichtverletzung des Arbeitnehmers

Löscht ein Arbeitnehmer im Anschluss eines Gesprächs über den Wunsch des Arbeitgebers zur Beendigung des Arbeits­verhält­nisses in erheblichem Umfang Daten, so rechtfertigt diese erhebliche Pflichtverletzung die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Baden-Württemberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2019 fand ein Gespräch zwischen einem Arbeitnehmer und dem Geschäftsführer der Arbeitgeberin statt. Dabei ging es um den Wunsch der Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer zu beenden und diesbezüglich einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Der Arbeitnehmer stimmte dem nur unter der Bedingung zu, dass ihm eine Abfindung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 22.10.2020
- 1 K 1112/18.NW -

Vorfall mit Pyrotechnik im Fußballstadion muss nicht als Dienstunfall anerkannt werden

Kein Dienstunfall im Sinne des Beamten­versorgungs­rechtes

Das VG Neustadt hat entschieden, dass psychische Beschwerden eines Polizeibeamten nach einem Vorfall mit Pyrotechnik im Fußballstadion nicht als Dienstunfall anerkannt werden müssen

Der Kläger war über viele Jahre als sog. szenekundiger Beamter bei Fußballspielen des 1. FC Kaiserslautern eingesetzt. Bei einem Fußballspiel im Stadion des Karlsruher SC traf ein Geschoss mit Leuchtmunition das Dach der Tribüne, auf der - neben anderen Polizeibeamten - auch der Kläger stand, und ging ca. 50 cm neben dem Kläger auf dem Boden nieder. Der Kläger versah zunächst weiter... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 25.08.2020
- L 3 U 73/19 -

Nach Tod des Versicherten gezahlte Unfallrente muss erstattet werden

Sohn des Verstorbenen kann als Leistungsempfänger nicht auf vorrangige Zahlungspflicht der Bank verweisen

Renten, die nach dem Tod eines Versicherten überwiesen werden, gelten als unter Vorbehalt erbracht. Der Versicherungsträger hat die Erstattung zu Unrecht erbrachter Zahlungen vorrangig gegenüber dem Geldinstitut geltend zu machen. War dem Geldinstitut der Tod des Versicherten nicht bekannt, kann dieses sich jedoch darauf berufen, dass bereits anderweitig über das Geld verfügt worden sei. In diesem Fall kann der Versicherungsträger gegenüber dem Empfänger der Leistung die Rückzahlung geltend machen. Dieser ist auch dann zur Rückzahlung verpflichtet, wenn ein vorrangiger Anspruch gegenüber dem Geldinstitut verjährt ist. Dies entschied das Hessischen Landessozialgericht.

Ein Versicherter erhielt eine Unfallrente, die antragsgemäß auf ein Konto seines Sohnes überwiesen wurde. Die Berufsgenossenschaft zahlte die Unfallrente über den Tod des Versicherten hinaus, bis sie von dessen Tod Kenntnis erlangte. Anschließend forderte sie von dem Geldinstitut die Rücküberweisung von rund 1.700 €. Das Institut verwies jedoch darauf, dass das Empfängerkonto bereits... Lesen Sie mehr



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