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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.11.1983
- 4 C 21.83 -
BVerwG: Bordell ohne Wohnnutzung in Gewerbegebiet als "Gewerbetrieb aller Art" zulässig
Bordellbetrieb entspricht nicht typischer Vergnügungsstätte
Ein Bordell ohne Wohnnutzung kann in einem Gewerbegebiet im Sinne von § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) als "Gewerbebetrieb aller Art" zugelassen werden. Bei einem Bordellbetrieb handelt es sich nicht um eine typische Vergnügungsstätte, welche nur in einem Kerngebiet im Sinne von § 7 BauNVO zulässig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte ein ehemaliges, in einem
Verwaltungsgericht hält Bordellbetrieb für unzulässig, Oberverwaltungsgericht für zulässig
Während das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Zulässigkeit des Bordellbetriebs im
Bundesverwaltungsgericht stuft Bordell ebenfalls als "Gewerbetrieb aller Art" ein
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts und wies daher die Revision der Behörde zurück. Das gewerbsmäßige Unterhalten eines Betriebs, in denen Personen der
Bordellbetrieb keine typische Vergnügungsstätte
Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts entsprechen Bordellbetriebe nicht dem typischen Erscheinungsbild einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.09.1982
[Aktenzeichen: 4 K 4223/81] - Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.1983
[Aktenzeichen: 11 A 2171/82]
- Genehmigungsfähigkeit einer als bordellähnlicher Betrieb zu wertendenen gewerblichen Zimmervermietung im "Kerngebiet"
(Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 10.11.2015
[Aktenzeichen: 2 B 169/15]) - VG Karlsruhe: Bau eines weiteren Bordells in Gewerbegebiet unzulässig
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.10.2009
[Aktenzeichen: 5 K 3864/08, 5 K 782/09])
Jahrgang: 1984, Seite: 145 BauR 1984, 145 | Zeitschrift: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV)
Jahrgang: 1984, Seite: 860 DÖV 1984, 860 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1984, Seite: 1574 NJW 1984, 1574 | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)
Jahrgang: 1984, Seite: 511 NVwZ 1984, 511
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Dokument-Nr. 22042
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