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alle Urteile, veröffentlicht am 23.09.2019

Finanzgericht Münster, Urteil vom 13.08.2019
- 2 K 3783/18 E -

Prozesskosten für Studienplatzklage sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Prozesskosten stellen typische Aufwendungen für Berufsausbildung dar

Tragen Eltern Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für eine sogenannte Kapazitätsklage mit dem Ziel, ihrem Kind einen Studienplatz zu verschaffen, führt dies nicht zu außergewöhnlichen Belastungen. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

Im zugrunde liegenden Streitfall ließ die ZVS den Sohn der Klägerin nicht zum Medizinstudium zu. Daraufhin erhob er eine Kapazitätsklage, weil einige Universitäten ihre Ausbildungskapazitäten nicht vollständig ausgeschöpft hätten. Die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten von mehr als 13.000 Euro trug die Klägerin und machte sie als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für 2009 geltend.Dies lehnte das Finanzamt ab, weil es sich um Berufsausbildungskosten handele, die durch den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld sowie den Sonderbedarfsfreibetrag abgegolten seien. Demgegenüber war die Klägerin der Auffassung,... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.08.2019
- L 6 AS 1953/18 NZB -

Kosten für Teilnahme am Abi-Ball stellen keinen Mehrbedarf dar

Jobcenter muss Kosten für Teilnahme an einer nicht schulisch verpflichtenden Veranstaltung nicht übernehmen

Die Teilnahme an einer nicht schulisch verpflichtenden Veranstaltung stellt keinen unabweisbaren Bedarf dar, für welchen das Jobcenter aufkommen muss. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und bestätigte damit ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf.

Die Klägerinnen des zugrunde liegenden Verfahrens beantragten beim Jobcenter die zuschussweise Übernahme der Kosten für ihren Abi-Ball: jeweils 100 Euro für die Anmietung einer Lokalität, 27 Euro für den Eintritt sowie etwa 90 Euro für neue Kleider und Schuhe. Nachdem das Sozialgericht die Ablehnung des Jobcenters bestätigt hatte, beantragten sie die Zulassung der Berufung.... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.07.2019
- VI R 36/17 -

Kein Arbeitslohn: Unbelegte Brötchen mit Heißgetränk sind kein Frühstück

Überlassung von Backwaren nebst Heißgetränken dient lediglich der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und der Schaffung günstiger betrieblicher Arbeitsbedingungen

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk kein Frühstück im lohn­steuer­rechtlichen Sinne sind.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb kostenlos bereitgestellt. Das Finanzamt sah dies als ein Frühstück an, das mit den amtlichen Sachbezugswerten zu versteuern sei.Dem folgte der Bundesfinanzhof nicht. Die unentgeltliche oder... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 06.09.2019
- 5 K 101/19.KO -

Lehrer kann keine Beseitigung von Bildern aus Schuljahrbuch verlangen

Fotos wurden freiwillig bei entsprechendem Fototermin und im dienstlichen Bereich in unverfänglicher, gestellter Situation aufgenommen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Lehrer keinen Anspruch auf Entfernung von Bildern seiner Person aus einem Schuljahrbuch hat, wenn er sich freiwillig bei einem entsprechenden Fototermin hat ablichten lassen und das Foto im dienstlichen Bereich in einer unverfänglichen, gestellten Situation aufgenommen worden ist.

Der als Studienrat an einem rheinland-pfälzischen Gymnasium unterrichtende Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ließ sich bei einem Fototermin mit zwei Schulklassen ablichten. In der Folge gab die Schule, wie bereits im Jahr zuvor, ein Jahrbuch mit Abbildungen sämtlicher Klassen und Kurse nebst den jeweiligen Lehrkräften heraus. Der Kläger beanstandete daraufhin ohne Erfolg die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 21.08.2019
- VG 2 K 2857/19 -

Anordnung von Zwangsurlaub für Beamte an Behörden­schließ­tagen unzulässig

Beamten kann Urlaub nicht ohne ihr Einverständnis aufgezwungen werden

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat entschieden, dass das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) Beamte nicht dazu verpflichten darf, an bestimmten Behörden­schließ­tagen Erholungsurlaub zu nehmen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2018 führte die Hausleitung des MIK eine Befragung der dort Beschäftigten zur Einführung von Schließtagen an "Brückentagen" durch. Im Ergebnis sprachen sich rund 64 % grundsätzlich für und 36 % gegen solche Behördenschließtage aus. Hierauf entschied die Hausleitung mit Zustimmung des Personalrates, das Ministerium am 30. April,... Lesen Sie mehr



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