wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 28. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 17.09.2019

Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 03.07.2019
- S 47 KR 1602/19 ER -

Lehrerinnen und Lehrer müssen im Notfall Medikamente geben

Verabreichung von Medikamenten mit einfacher Bedienung und Dosierung für Erzieher und Lehrer zumutbar

Lehrkräfte und Erzieher können zwar nicht verpflichtet werden, kranken Schülern während des Aufenthaltes in der Schule regelmäßig Medikamente zu verabreichen. Von ihnen kann aber erwartet werden, dass sie Kindern, bei denen es gelegentlich unvorhersehbar zu lebensgefährlichen Zuständen kommen kann (z.B. Epilepsiepatienten oder Allergiker), in Notsituationen solche Medikamente geben, die auch von medizinischen Laien angewandt werden können. Hierzu sind sie schon auf Grund der allgemeinen Pflicht zur Hilfe bei Notfällen verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dresden hervor.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte sich die Mutter eines an Epilepsie erkrankten Mädchens aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit einem Eilantrag an das Gericht gewandt, weil sich die Krankenkasse weigerte, dem Kind während des täglichen Besuchs der Förderschule eine Krankenschwester zur Seite zu stellen. Die vom Gericht befragten Ärzte hatten eine ständige Gefahr lebensbedrohlicher Anfälle verneint. Die Kinderärztin hatte dem Mädchen jedoch ein krampflösendes Mittel verordnet, das im Falle eines epileptischen Anfalls in den Mund gespritzt werden sollte. Die Mutter hatte argumentiert, dass die Lehrerinnen und Lehrer der Schule dazu nicht in der Lage seien.... Lesen Sie mehr

Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 18.06.2019
- 7 S 8432/17 -

Vermieter dürfen Mietwohnung nicht zusammen mit beliebigen dritten Personen besichtigen

Besichtigungstermin des Vermieters zum Zwecke der Mangelüberprüfung darf nur in Begleitung fachkundiger Personen und nicht im Beisein sachunkundiger Dritter erfolgen

Das Interesse des Mieters an der Unverletzlichkeit der Wohnung gebietet es, dass das dem Vermieter zustehende Besichtigungsrecht schonend ausgeübt wird. Dies entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth und bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Erlangen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümer eines Reihenmittelhauses, welches er an die Beklagten vermietet hat. Er kündigte das Mietverhältnis fristlos, da die Beklagten wiederholt aus seiner Sicht völlig unbegründete Mängelanzeigen ihm gegenüber gemacht hätten. Der Kläger fühlte sich durch diese Mängelanzeigen schikaniert und war der Auffassung, dass die Fortsetzung... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 05.08.2019
- S 35 AS 3046/19 ER -

Jobcenter muss Anschaffungskosten für Schulbücher als Härtefall-Mehrbedarf erstatten

Erstattungsanspruch kann im Eilverfahren geltend gemacht werden

Die Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern sind als Härtefall-Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II vom Jobcenter zu erstatten. Der Erstattungsanspruch kann dabei auch im Eilverfahren geltend gemacht werden, ohne dass eine Eilbedürftigkeit besteht. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich das Jobcenter Mönchengladbach die Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern für das Schuljahr 2019/2020 in Höhe von fast 97 Euro zu erstatten. Die betroffenen ALG II-Empfänger nahmen das Jobcenter daraufhin im Eilverfahren gerichtlich in Anspruch.Das Sozialgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Antragsteller.... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 06.06.2018
- VIII ZR 38/17 -

BGH: Umlagefähigkeit von Kosten eines in Gebäudeversicherung mitversicherten Mietausfalls infolge Gebäudeschadens

Wohnungsmieter muss Prämienanteil des versicherten Risikos "Mietverlust" mittragen

Hat ein Wohnungsmieter nach dem Mietvertrag die Kosten einer Gebäudeversicherung als Betriebskosten zu tragen, so sind auch die in der Versicherung enthaltenen Kosten eines mitversicherten Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens vom Mieter zu tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Düsseldorf über die Zulässigkeit der Umlage der Kosten der Gebäudeversicherung. Zwar musste die Mieterin nach dem Mietvertrag die Kosten der Gebäudeversicherung anteilig zahlen. Jedoch schloss die Versicherung das Risiko eines "Mietverlustes" infolge eines Gebäudeschadens mit ein. Die Mieterin... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.08.2019
- 6 U 133/18 -

1,5 % Rucola für Bezeichnung als "I Pesti con Basilico e Rucola" ausreichend

Verbraucher­erwartung wird nicht ebenfalls enthaltene erhebliche Anteile von Petersilie und Basilikum enttäuscht

Die Bezeichnung "I Pesti con Basilico e Rucola" ist - sofern das Pesto u.a. nach Rucola schmeckt - auch dann nicht irreführend, wenn der Rucola-Anteil mit 1,5 % deutlich unter den Anteilen der daneben verwendeten Kräuter liegt. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Falls vertreibt u.a. das Produkt "I Pesti con Basilico e Rucola". Das Pesto wird in Gläsern abgefüllt und ist auf der Außenseite mit Grafiken und Texten versehen. Das Glas trägt den Text "Pesto mit Basilikum und Rucola". Auf der gegenüberliegenden Schauseite sind Basilikum, Petersilie und Rucola abgebildet. Grafisch nimmt der Rucola etwas mehr Raum... Lesen Sie mehr

Werbung

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.08.2019
- L 3 U 7/18 -

Sturz eines Schülers vom Bett während Klassenfahrt ist nicht unfallversichert

Versicherungsschutz beschränkt sich auf organisatorischen Verantwortungs­bereich der Schule

Schülerinnen und Schüler sind nicht nur während des Unterrichts, sondern auch während einer Klassenfahrt gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz ist allerdings auf den organisatorischen Verantwortungs­bereich der Schule beschränkt. Versichert sind daher nur die Betätigungen, die in einem sachlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit als Schüler stehen. Widmet sich ein Schüler hingegen rein persönlichen Belangen, so fällt dies nicht unter den gesetzlichen Unfall­versicherungs­schutz. Wird ein Schüler aufgrund eines gesundheitlich bedingten Krampfens von einer Teilhabeassistenz auf das Bett gesetzt und verletzt sich beim Herabfallen, so ist dies deshalb keiner versicherten Tätigkeit zuzurechnen. Dies entschied in das Hessische Landessozialgericht.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Versicherte aus dem Landkreis Fulda leidet an neurologischen Ausfallerscheinungen und Epilepsie. Als Schülerin einer Förderschule nahm sie in Begleitung einer Teilhabeassistentin an einer mehrtägigen Klassenfahrt teil. Als die damals 17-jährige Schülerin zum Frühstück gehen wollte, krampfte sie und wurde daraufhin von der Teilhabeassistentin... Lesen Sie mehr



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH