alle Urteile, veröffentlicht am 20.09.2019
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2018
- 12 O 222/17 -
Bank darf Pflichtangabe nicht in winziger Fußnote verstecken
Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Bank für Kredite im Internet nicht mit einem Best-Zinssatz werben, die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den Konditionen aber lediglich in einer winzigen Fußnote auf der Folgeseite platzieren darf.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Santander Consumer Bank AG auf ihrer Internetseite für den Ratenkredit BestCredit "schon ab 2,69 %1 eff. Jahreszins" geworben und den Bestzinssatz deutlich hervorgehoben. Nach der Preisangabenverordnung müssen Banken neben dem Effektivzins den Nettokreditbetrag, den Sollzins und die Laufzeit angeben sowie die Konditionen für ein repräsentatives Kreditbeispiel nennen. Die vorgeschriebenen Angaben hatte die Bank allerdings in einer winzigen Fußnote versteckt. Um sie am Bildschirm lesen zu können, mussten die Kunden nach unten auf die Folgeseite scrollen. Erst dann konnten sie zum Beispiel erfahren, dass der Effektivzins... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 16.07.2019
- 3 U 14/19 -
Abgasskandal: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Fahrzeugkauf bei Kenntnis über "Schummelsoftware" und durchgeführtem Software-Update
Wer weiß, was er kauft, kann nicht getäuscht und betrogen werden
Hat ein Fahrzeug, das mit einer sogenannten Schummelsoftware ausgestattet war, bereits ein Software-Update erhalten, kann der Käufer des Fahrzeugs sofern er über diesen Umstand informiert war, keinen Schadensersatz von der Volkswagen AG fordern. Dies entschied das Oberlandesgericht Naumburg.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger aus Thale die Volkswagen AG auf rund 14.000 Euro verklagt. Der Mann erwarb im August 2017 von einem Händler in Langenweddingen einen gebrauchten VW Golf Variant 2.0 TDI für 14.895 Euro, mit einer Gesamtfahrleistung von 69.650 Kilometern. Bereits der Vorbesitzer hatte am im Oktober 2016 das Softwareupdate auf den von der Abgasproblematik betroffenen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.04.2019
- V ZR 339/17 -
BGH: Missbrauch von Eigentümerrechten zwecks Herbeiführung eines verwalterlosen Zustands rechtfertigt Abmahnung des Wohnungseigentümers
Destabilisierung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Vergraulen des Verwalters rechtfertigt Entziehung des Wohneigentums
Missbraucht ein Wohnungseigentümer seine Eigentümerrechte, um einen verwalterlosen Zustand herbeizuführen, stellt dies eine grobe Pflichtverletzung dar und rechtfertigt eine Abmahnung. Die Destabilisierung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch das Vergraulen des Verwalters rechtfertigt die Entziehung des Wohneigentums. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar war Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Im Zeitraum von 2012 bis 2016 stellten sie aus nichtigen Anlass mindestens einmal im Jahr einen unbegründeten Antrag auf Abwahl der Verwaltung. Die übrigen Wohnungseigentümer nahmen dies während einer Eigentümerversammlung im November 2016 zum Anlass gegenüber dem Ehepaar eine... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 24.07.2019
- 5 U 37/19 -
Abgasskandal: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Bekanntwerden der Abgasproblematik
Keine vorsätzliche Schädigung
Das Oberlandesgericht Naumburg hat entschieden, dass der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs nach Bekanntwerden der Abgasproblematik keinen Anspruch mehr auf Schadensersatz hat.
Im zugrunde liegenden Streitfall verklagte die Klägerin aus Ballenstedt die Volkswagen AG auf 12.000 Euro. Im Januar 2016 kaufte die damals 66-jährige Frau von einem Händler in Hoym einen gebrauchten VW Golf Plus TDI für 12.000 Euro mit einer Gesamtfahrleistung von rund 43.000 Kilometern. Wegen der im Fahrzeug verbauten sogenannten Schummelsoftware meinte die Klägerin, von der Volkswagen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 07.11.2017
- 4 W 991/17 -
Angabe des Kaufpreises ins Blaue hinein rechtfertigt Annahme eines arglistigen Verhaltens des Versicherungsnehmers bei tatsächlich niedrigerem Kaufpreis
Kaskoversicherung kann Leistung verweigern
Gibt ein Versicherungsnehmer in der Schadensanzeige den Kaufpreis ins Blaue hinein an und liegt dieser geratene Kaufpreis über den tatsächlichen Kaufpreis, so rechtfertigt dies die Annahme eines arglistigen Verhaltens. Die Kaskoversicherung kann in diesem Fall ihre Leistung verweigern. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2016 meldete ein PKW-Besitzer seiner Kaskoversicherung einen Brandschaden an dem versicherten Fahrzeug VW Golf VI Match an. In der Schadensanzeige gab der Versicherungsnehmer den Kaufpreis mit 14.500 EUR an. Tatsächlich betrug der Kaufpreis aber 12.500 EUR. Der Versicherungsnehmer verteidigte die überhöhte Kaufpreisangabe damit, dass... Lesen Sie mehr