wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 06.02.2019

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 05.01.2019
- 8 L 5537/18.GI, 8 L 6098/18.GI und 8 L 6101/18.GI -

Zu schmale Straßen: Anwohner müssen Mülltonnen zum Sammelplatz bringen

Den Anwohnern zugemutete Wege nach herrschender Rechtsprechung noch zumutbar

Anwohner, die in so schmalen Straßen wohnen, dass die Fahrzeugen des Müll­entsorgungs­unter­nehmens die Straßen nicht anfahren können, können verpflichtet werden, die Mülltonnen zu einem Sammelplatz zu bringen, der in 75 bis 110 m Entfernung liegt. Auch eine jahrelang geübte Praxis, bei der die Mitarbeiter des Entsorgungs­unter­nehmens die Tonnen aus der Straße geholt und zu dem Müllfahrzeug gebracht hatten, steht einer Neuregelung nicht entgegen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gießen.

Im zugrunde liegenden Fall wurden Anwohner einzelner Straßen in der Altstadt Biedenkopfs durch eine Anordnungen des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf aufgefordert, ab dem 1. Januar 2018 die Mülltonnen und den Sperrmüll in einem vorgegebenen Bereich bereitzustellen. Für die Anwohner bedeutet dies, dass sie ihre Mülltonnen über Entfernungen zwischen 75 und 110 m zu den jeweiligen Sammelplätzen schieben müssen, wo sie dann von dem Entsorgungsunternehmen geleert werden. Hintergrund der Anordnung ist, dass die Anwohner in Straßen wohnen, die aufgrund ihrer Breite von den Entsorgungsfahrzeugen nicht befahren werden können. In der Vergangenheit hatten... Lesen Sie mehr

Werbung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.02.2019
- 16 Sa 983/18 -

Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern: Als freie Mitarbeiterin tätige ZDF-Reporterin hat keinen Anspruch auf höheren Lohn

Tatsächliche Hinweise für Benachteiligung bei der Vergütung wegen des Geschlechts nicht ausreichend vorgetragen

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat die Ansprüche einer Reporterin des ZDF wegen einer behaupteten geschlechts­bezogenen Ungleichbehandlung bei der Vergütung zurückgewiesen und damit die vorausgegangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt.

Die Klägerin - eine Reporterin des ZDF - hatte geltend gemacht, dass sie in einem Arbeitsverhältnis zu der beklagten Sendeanstalt stehe und wegen ihres Geschlechts eine geringere Vergütung als ihre vergleichbaren männlichen Kollegen erhalte. Sie machte in diesem Zusammenhang Auskunft über die Vergütung weitere Mitarbeiter verlangt sowie Vergütungs-, Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche geltend.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2018
- S 15 U 3746/16 -

Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz nach Arbeitsunfall auch bei Vorschädigung der Zähne durch Parodontitis möglich

Parodontale Erkrankung hätte in naher Zukunft nicht zum Zahnverlust geführt

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass nach einem Arbeitsunfall auch dann ein Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz durch eine Berufs­genossen­schaft bestehen kann, wenn es bei den Zähnen eine Vorschädigung durch Parodontitis gab, diese aber in naher Zukunft nicht zu einem Verlust der Zähne geführt hätte.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls erlitt bei Sortierarbeiten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in einem Postverteilungszentrum einen Arbeitsunfall. Ein Paket fiel von oben auf ihr Gesicht. Die dabei erlittenen Prellungen führten zunächst nicht zu ärztlicher Behandlungsbedürftigkeit. Einige Wochen später entwickelten sich Vereiterungen und starke Schmerzen; die Zähne... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 01.02.2018
- 9 U 52/17 -

Zweifach-Verglasung der Dachfenster anstatt vereinbarter Dreifach-Verglasung: Bauherr kann Nacherfüllung verlangen

Hohe Kosten des Austauschs im Verhältnis zu niedriger Heiz­kosten­ersparnis unerheblich

Werden bei einem Neubau einer Eigentumswohnung anstatt der ausdrücklich vereinbarten Dreifach-Verglasung Dachfenster mit nur einer Zweifach-Verglasung eingebaut, so kann der Bauherr gemäß § 635 Abs. 1 BGB den Austausch der Fenster verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Kosten des Austauschs zu der Heizkostenersparnis außer Verhältnis stehen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Fertigstellung einer Eigentumswohnung im Mai 2011 stellte sich heraus, dass die Dachfenster anstatt der ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbarten Dreifach-Verglasung nur eine Zweifach-Verglasung hatten. Die Käuferin der Wohnung verlangte von der Verkäuferin daraufhin den Austausch der Fenster. Dies wies die Verkäuferin aber zurück.... Lesen Sie mehr

Landgericht Dessau-Roßlau, Beschluss vom 07.12.2016
- 5 T 275/16 -

Verschwiegene Ehekrise des Vermieters beim Mietvertragsschluss führt nicht zur Rechts­miss­bräuch­lichkeit einer späteren Eigen­bedarfs­kündigung

Vermieter durfte auf weiteres Zusammenleben mit Ehefrau hoffen

Besteht zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Wohnungs­miet­vertrags eine Ehekrise beim Vermieter, so wird dadurch eine spätere Eigen­bedarfs­kündigung aufgrund einer Trennung nicht rechts­miss­bräuch­lich. Der Vermieter musste die Ehekrise zum Mietvertragsschluss nicht dem Mieter offenbaren. Er durfte vielmehr auf das weitere Zusammenleben mit seiner Ehefrau vertrauen. Dies hat das Landgericht Dessau-Roßlau entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2015 erhielt ein Wohnungsmieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Der Vermieter brauchte nach der Trennung von seiner Ehefrau die Wohnung für sich. Der Mieter hielt die Eigenbedarfskündigung für rechtsmissbräuchlich. Er gab an, dass es bereits bei Abschluss des Mietvertrags vor 1 ½ Jahren in der Ehe des Vermieters gekriselt... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 23.01.2019
- 19 C 7200/18 -

Fluglinie muss Reisende mindestens zwei Wochen vor planmäßiger Abflugzeit über Änderungen unterrichten

Informationen über Flug­zeiten­änderungen auf der Homepage der Fluglinie allein nicht ausreichend

Das Amtsgericht Nürnberg hat entschieden, dass eine Fluglinie nach der Flug­gast­rechte­verordnung verpflichtet ist, die Kunden mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über Änderungen zu unterrichten. Es genügt nicht, dass die Informationen über die Flugzeitenänderung bereits auf der Homepage der Fluglinie aufgeführt sind.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wollte am 3. August 2018 um 5 Uhr zusammen mit seiner Ehefrau und den beiden minderjährigen Kindern von Nürnberg nach Rhodos fliegen, wobei er die Reise über einen Reiseveranstalter gebucht hatte. Die beklagte Fluglinie beschloss bereits am 25. Mai 2018, den Flug des Klägers auf den 3. August 2018 um 18.05 Uhr zu verlegen. Mit E-Mail vom... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.01.2019
- 16 W 4/19 -

Untersagte Bild­bericht­erstattung: Auch Veränderung eines Bildausschnitts in Folgebericht stellt Verstoß gegen Verbot der Bild­bericht­erstattung dar

OLG Frankfurt am Main bestätigt Ordnungsgeld in Höhe 50.000 Euro wegen erneuter Veröffentlichung eines Fotos im Zusammenhang G20-Gipfel durch Boulevardzeitung

Untersagt ein Gericht die Veröffentlichung eines Fotos zur Bebilderung eines Artikels, verstößt eine Folge­bericht­erstattung auch dann gegen diese Unterlassungs­verpflichtung, wenn in der Ursprungs­bericht­erstattung lediglich ein vergrößerter Teilausschnitt, nunmehr jedoch das komplette Foto veröffentlicht wird. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte damit ein Ordnungsgeld in Höhe 50.000 Euro wegen erneuter Veröffentlichung eines Fotos durch eine Boulevardzeitung im Zusammenhang mit den Plünderungen anlässlich des G20-Gipfels.

Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Verfahrens gibt eine bundesweit erscheinende Boulevardzeitung heraus. Im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg veröffentlichte sie am 10. August 2017 den Artikel: "Zeugen gesucht! Bitte wenden Sie sich an die Polizei". Zur Bebilderung nutzte sie ein Foto mit der Unterzeile: "Der Wochenend-Einklau? Wasser, Süßigkeiten und... Lesen Sie mehr




Werbung