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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Heizkosten“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 21.10.2020
- 416 C 10714/20 -
Keine Verpflichtung des Vermieters zur Verplombung ungenutzter Heizkörper
Individuelle Verplombung ungenutzter Heizkörper stellt unzumutbaren Verwaltungsaufwand dar
Das Amtsgericht München wies die Klage der Mieter aus München-Neuperlach gegen ihre Vermieter auf Verplombung der in den beiden Kinderzimmern sowie in Bad und Toilette angebrachten Heizkörper ab.
Die klägerischen Eheleute sind seit 1969 Mieter, die Beklagen Vermieter der streitgegenständlichen Wohnung. Die Kläger monierten im Juli 2019, dass in der Abrechnung für das Jahr 2018 3,58 Verbrauchseinheiten für die Heizung in den beiden Kinderzimmern, dem Bad und dem WC enthalten sind, obwohl die benannten Räume nicht beheizt werden. Dies hat zu Mehrkosten von 62,58 Euro geführt. Bis 2009 waren die Verbrauchseinheiten für diese Räume sämtlich mit dem Verbrauchswert 0 angesetzt worden. Die Abrechnungsfirma schlug daraufhin vor, die Heizkörper zu verplomben. Bei verplombten Heizkörpern wird dies in den Unterlagen vermerkt und kein Verbrauch abgerechnet.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2019
- VIII ZR 250/17 -
BGH: Bei Versorgung eines Grundstücks mit Heizenergie über benachbartes Grundstück steht Grundstückseigentümer Einsichtsrecht in Jahresabrechnung des Nachbarn zu
Bei verweigerter Einsicht ist Klage des Nachbarn auf Nachzahlung abzuweisen
Wird ein Grundstück über ein benachbartes Grundstück mit Heizenergie versorgt, so steht dem Grundstückseigentümer gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks ein Recht zur Einsichtnahme in die Jahresabrechnung zu. Wird im diese Belegeinsicht verweigert, so ist eine Klage des Nachbarn auf Nachzahlung als unbegründet abzuweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit rund 45 Jahren wurden mehrere Grundstücke von einem benachbarten Grundstück aus mit Heizenergie versorgt. Dort stand nämlich eine gemeinsame Heizungsanlage. Eigentümerin dieses Grundstücks war eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die vom Nachbargrundstück aus versorgten Grundstücke erhielten im Jahr 2010 eine neue Eigentümerin. Diese... Lesen Sie mehr
Landgericht Halle, Beschluss vom 20.09.2018
- 1 S 176/18 -
Kürzungsrecht des Mieters bei fehlender getrennter Ermittlung von Heiz- und Warmwasserkosten
Kürzungsrecht gemäß § 12 Abs. 1 HeizkV
Werden in einem Mietobjekt die Heiz- und Warmwasserkosten entgegen von § 9 der Heizkostenverordnung (HeizkV) nicht getrennt ermittelt, so steht dem Mieter gemäß § 12 Abs. 1 HeizkV ein Kürzungsrecht zu. Dies hat das Landgericht Halle entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter die Heiz- und Warmwasserkosten zwar verbrauchsabhängig ermittelt, jedoch erfolgte keine Trennung der Heizkosten von den Warmwasserkosten. Hintergrund dessen war, dass der Vermieter entgegen § 9 HeizkV keinen gesonderten Wärmezähler zur Messung der auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallenden Wärmemenge eingebaut hatte.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 01.02.2018
- 9 U 52/17 -
Zweifach-Verglasung der Dachfenster anstatt vereinbarter Dreifach-Verglasung: Bauherr kann Nacherfüllung verlangen
Hohe Kosten des Austauschs im Verhältnis zu niedriger Heizkostenersparnis unerheblich
Werden bei einem Neubau einer Eigentumswohnung anstatt der ausdrücklich vereinbarten Dreifach-Verglasung Dachfenster mit nur einer Zweifach-Verglasung eingebaut, so kann der Bauherr gemäß § 635 Abs. 1 BGB den Austausch der Fenster verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Kosten des Austauschs zu der Heizkostenersparnis außer Verhältnis stehen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Fertigstellung einer Eigentumswohnung im Mai 2011 stellte sich heraus, dass die Dachfenster anstatt der ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbarten Dreifach-Verglasung nur eine Zweifach-Verglasung hatten. Die Käuferin der Wohnung verlangte von der Verkäuferin daraufhin den Austausch der Fenster. Dies wies die Verkäuferin aber zurück.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 28.06.1983
- 65 S 457/82 -
Vermieter kann grundsätzlich Zeitpunkt des Einkaufs von Heizmaterial selbst bestimmen
Keine Pflicht zum Einkauf frühzeitig zu Beginn der Heizperiode
Ein Vermieter muss grundsätzlich nicht frühzeitig zu Beginn der Heizperiode billigst und in großen Mengen Heizmaterial einkaufen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wandte sich eine Wohnungsmieterin im Jahr 1982 gegen eine Nachzahlungsforderung aus einer Betriebskostenabrechnung. Hintergrund dessen war, dass nach Meinung der Mieterin die Vermieterin das Heizöl unwirtschaftlich eingekauft habe. Die Vermieterin hätte bereits frühzeitig zu Beginn der Heizperiode das Heizmaterial billig und in großen Mengen einkaufen... Lesen Sie mehr
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Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.01.2018
- 334 S 31/16 -
Fehlerhaftigkeit ergibt sich aus Betriebskostenabrechnung: Keine Notwendigkeit der Belegeinsicht
Fehlerhafte Zusammenlegung von Heizkosten und Wassererwärmungskosten
Ergibt sich bereits aus der Betriebskostenabrechnung selbst die Fehlerhaftigkeit, so ist eine Belegeinsicht nicht erforderlich. Dies ist etwa der Fall, wenn der Vermieter fehlerhaft die Heizkosten und die Wassererwärmungskosten zusammengelegt hat. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung sollten laut der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 einen Betrag von ca. 204 Euro nachzahlen. Damit waren sie aber nicht einverstanden. Denn bereits aus der Abrechnung ergab sich, dass die Vermieterin die Heizkosten und die Wassererwärmungskosten nicht getrennt hatte. Dies bemängelten die Mieter. Die Vermieterin... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.02.2018
- VIII ZR 189/17 -
Zweifel an Richtigkeit der Heizkostenabrechnung: Vermieter muss Mietern für erforderliche Überprüfung der Nebenkostenabrechnung auch Einsichtnahme in Abrechnungsunterlagen anderer Mieter ermöglichen
BGH zu Grundsätzen der Darlegungslast des Vermieters bei bestrittener Heizkostenabrechnung und zum Umfang einer Belegeinsicht des Mieters
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen (§ 556 BGB) zu beschäftigen.
Die Beklagten des zugrunde liegenden Verfahrens waren Mieter einer 94 qm großen Dreizimmerwohnung in einem Mehrfamilienhaus der Klägerin in Heppenheim. Die gesamte Wohnfläche des Hauses beläuft sich, soweit sie an den für die Wohnung der Beklagten maßgeblichen Heizkreis angeschlossen ist, auf knapp 720 qm. Der zwischen den Parteien geschlossene Mietvertrag sah eine monatliche Vorauszahlung... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.10.2017
- 1 BvR 617/14 -
Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme angemessener Kosten der Unterkunft und Heizung erfolglos
Vom Gesetzgeber nicht normierter Anspruch auf unbegrenzte Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung nicht zu beanstanden
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Begrenzung der Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung auf "angemessene" Kosten mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Der Gesetzgeber muss keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Wohnungskosten vorsehen. Die Regelung ist auch ausreichend klar und verständlich. Damit hat der Gesetzgeber seiner aus der Verfassung herzuleitenden Pflicht genügt, einen konkreten gesetzlichen Anspruch zur Erfüllung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu schaffen.
Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Verfahrens bezieht Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Sie bewohnt alleine eine 77 qm große Wohnung, für die das Jobcenter die Miet- und Heizkosten zunächst vollständig und seit 2008 nur teilweise übernahm. Ihre Klage auf vollständige Kostenübernahme wies das Sozialgericht ab; Berufung und Revision blieben erfolglos. Mit ihrer... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.08.2017
- 1 BvR 1910/12 -
Hartz IV: Sozialgerichte müssen tatsächlich notwendige Eilbedürftigkeit für vorläufige Leistungsgewährung anhand der Umstände des Einzelfalls prüfen
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit in einstweiligen Rechtsschutzverfahren anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen haben, ob tatsächlich die notwendige Eilbedürftigkeit für eine vorläufige Leistungsgewährung vorliegt. Sie können die Eilbedürftigkeit von vorläufigen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung deshalb nicht nur pauschal darauf beziehen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens bezieht Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Das Jobcenter ging davon aus, dass er mit einer weiteren Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und bewilligte daher nur reduzierte Leistungen. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtete das Sozialgericht das Jobcenter, dem Beschwerdeführer... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Arnstadt, Urteil vom 23.02.2017
- 1 C 156/16 -
Bei Leerstand von 68 % ist Verteilungsmaßstab für Heiz- und Warmwasserkosten von 40 % auf Grundkosten und 60 % auf Verbrauchskosten unzulässig
Wohnungsmieter steht Anspruch auf Herabsetzung der Verbrauchskosten auf 50 % zu
Herrscht in einem Mehrfamilienhaus ein Leerstand von 68 %, ist eine Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten entsprechend eines Maßstabs von 40 % Grundkosten und 60 % Verbrauchskosten unzulässig. Der Wohnungsmieter hat im Fall eines erheblichen Leerstands einen Anspruch auf Herabsetzung der Verbrauchskosten auf 50 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Arnstadt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 sollte die Mieterin einer Wohnung die Heiz- und Warmwasserkosten entsprechend eines Verteilungsmaßstabs von 40 % Grundkosten und 60 % Verbrauchskosten tragen. Die Mieterin hielt dies angesichts des Leerstands im Wohnhaus von 68 % für unzulässig. Sie kürzte die Verbrauchskosten auf 50 % und... Lesen Sie mehr
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