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alle Urteile, veröffentlicht am 08.02.2019

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.02.2019
- 1 BvQ 4/19 -

Eilantrag gegen testweise Übermittlung personenbezogener Daten für Zensus 2021 erfolglos

Nachteile durch möglicherweise unverhältnismäßige Speicherungen überwiegen nicht mit Deutlichkeit Interesse an Testlauf für reibungslose Durchführung des Zensus 2021

Das Bundes­verfassungs­gericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf gerichtet war, § 9 a ZensVorbG 2021 und die danach seit dem 14. Januar 2019 vorgenommene Übermittlung personenbezogener Daten an das Statistische Bundesamt zur Vorbereitung des Zensus 2021 außer Kraft zu setzen. Nach dieser Vorschrift werden seit dem 14. Januar 2019 testweise bestimmte personenbezogene Daten aus allen Melderegistern an das Statistische Bundesamt übermittelt, damit dieses in Vorbereitung des Zensus 2021 die Übermittlungswege und die Qualität der für den Zensus 2021 zu übermittelnden Daten aus den Melderegistern prüfen und die Programme für die Durchführung des Zensus weiterentwickeln kann. Das Bundes­verfassungs­gericht entschied, dass eine gegebenenfalls noch zu erhebende Verfassungs­beschwerde zwar nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet wäre. Im Rahmen einer für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gebotenen Folgenabwägung überwiegen die Nachteile, die durch die testweise Übermittlung der Daten eintreten, jedoch nicht mit der für die Außerkraftsetzung eines Gesetzes erforderlichen Deutlichkeit gegenüber dem Gewicht, das der Gesetzgeber einer guten Vorbereitung der Durchführung des Zensus 2021 beilegen durfte.

Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, der Europäischen Kommission für das Bezugsjahr 2021 statistische Daten für eine geplante Volkszählung zu übermitteln. Zum Zweck der Prüfung der Übermittlungswege und der Qualität der hierfür zu übermittelnden Daten aus den Melderegistern sowie zum Test und zur Weiterentwicklung der Programme für die Durchführung des Zensus 2021 sieht § 9 a des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 - beginnend am 14. Januar 2019 - eine zentrale Erfassung, Speicherung und Verarbeitung der nicht anonymisierten Meldedaten aller zum 13. Januar 2019 gemeldeter Personen durch das Statistische Bundesamt vor. Die übermittelten Daten... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Detmold, Beschluss vom 21.02.2018
- S 2 SO 45/18 ER -

Eingliederungshilfe für schwerbehinderte Schülerin richtet sich nach tatsächlichem Bedarf

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gilt grundsätzlich unabhängig von pflichtgemäßem und/oder pflichtwidrigem Verhalten Dritter

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass sich die Eingliederungshilfe für eine zwölfjährige schwerbehinderte Schülerin nach tatsächlichem Bedarf richtet.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die zwölfjährige schwerbehinderte Schülerin einer Gesamtschule leidet unter anderem an einer spastischen Teillähmung der Beine. Der Sozialhilfeträger hatte eine Integrationskraft nur für 19 bzw. im weiteren Verlauf noch für zehn Wochenstunden bewilligt. Der Sozialhilfeträger verwies darauf, dass zunächst organisatorische Maßnahmen von der... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 28.09.2017
- 433 C 10588/17 -

Eigen­bedarfs­kündigung kann an existentiellen gesundheitlichen Gefahren für bisherigen Mieter scheitern

Bereits ernsthafte Gefahr einer erheblichen gesundheitlichen Verschlechterung kann Annahme unzumutbarer Härte rechtfertigen

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs an dadurch hervorgerufenen existentiellen gesundheitlichen Gefahren des Mieters scheitern kann.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das klagende Ehepaar aus dem Raum Dingolfing-Landau hatte die seit 1998 an die Beklagte vermietete Wohnung im August 2016 erworben, um sie zum Wintersemester 2017 ihrer dann in München studierenden 21-jährigen Tochter mietweise zur Verfügung zu stellen. Auf diesen Eigenbedarf gestützt kündigten sie der 52-jährigen Mieterin im Oktober 2016 zum 31. Juli 2017.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Köln, Urteil vom 02.12.2016
- 10 S 99/16 -

Vermieter darf Mieter bei wiederholter vertragswidriger Treppenhausnutzung durch Abstellen von Gegenständen ordentlich kündigen

Angedrohte Unterlassungsklage schließt Kündigung nicht aus

Nutzt ein Wohnungsmieter wiederholt vertragswidrig das Treppenhaus indem er dort Gegenstände abstellt, so rechtfertigt dieses Verhalten eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dass der Vermieter zuvor anstatt einer Kündigung eine Unterlassungsklage angedroht hat, ist in einem solchen Fall unerheblich. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall nutzte eine Wohnungsmieterin seit dem Jahr 2008 immer wieder das Treppenhaus durch das Abstellen von Gegenständen, wie etwa ein Schuhregal, ummantelte 5-Liter-Glasgefäße und Kartons. Jedes Mal wurde sie daraufhin von der Vermieterin unter Fristsetzung zu Entfernung der Gegenstände aufgefordert. Obwohl die Mieterin der Aufforderung jedes Mal nachkam, wiederholte... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.02.2018
- V ZR 89/17 -

BGH: Ausgeschiedener Verwalter einer Wohneigentumsanlage muss Jahresabrechnung für abgelaufenes Wirtschaftsjahr erstellen

Auf Fälligkeit der Jahresabrechnung kommt es nicht an

Scheidet der Verwalter einer Wohneigentumsanlage aus seinem Amt aus, so muss er dennoch grundsätzlich die Jahresabrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr erstellen. Auf die Fälligkeit der Abrechnung kommt es dabei nicht an. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 21. Januar 2015 wurde die Verwalterin einer Münchener Wohneigentumsanlage während einer Eigentümerversammlung abberufen. Trotz des Ausscheidens wurde von ihr die Erstellung der Jahresabrechnung für 2014 verlangt. Die ehemalige Verwalterin verwies auf ihr Ausscheiden und weigerte sich daher die Abrechnung zu erstellen. Daraufhin wurde die... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.02.2019
- V ZR 176/17 -

Sozialwohnungen: Unbefristete Sozialbindung von Wohnungs­genossen­schaften im dritten Förderweg unwirksam

Staat darf Subventions­empfänger zur Sicherung der Zweckbindung der Subvention keine beliebigen Beschränkungen auferlegen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus im sogenannten dritten Förderweg individuell vereinbarte, zeitlich unbefristete städtische Belegungsrechte unwirksam sind, und zwar auch dann, wenn die Kommune dem privaten Investor zur Errichtung von Sozialwohnungen kostengünstiges Bauland überlassen hat. Die Unwirksamkeit der Vereinbarung hat aber nicht zur Folge, dass die Belegungsrechte nicht bestehen. Vielmehr hätten die Parteien, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre, Belegungsrechte für einen möglichst langen rechtlich zulässigen Zeitraum vereinbart. Ist - wie hier - ein langfristiger, vergünstigter Kredit gewährt worden, bestehen die Belegungsrechte deshalb im Zweifel während der Laufzeit des Kredits fort.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist eine Wohnungsgenossenschaft. Mit notariellem Vertrag vom 30. Januar 1995 kaufte ihre Rechtsvorgängerin, eine Wohnungsbaugesellschaft, von der beklagten Stadt Grundstücke, die im Rahmen des dritten Förderwegs (§ 88 d des Zweiten Wohnungsbaugesetzes) mit 52 Sozialwohnungen bebaut werden sollten. Zu deren Teilfinanzierung gewährte die Stadt... Lesen Sie mehr



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