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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 27.05.2022
- 73 C 54/21 -
Rechtswidrige Jahresabrechnung wegen unzulässiger Umlage von Heizkosten für gemeinschaftlich genutzten Hausflur auf einzelnen Wohnungseigentümer
Möglichkeit der Anfechtungsklage
Werden unzulässig die Heizkosten für einen gemeinschaftlich genutzten Hausflur auf einen einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt, so ist die gesamte Jahresabrechnung rechtswidrig und kann mittels einer Anfechtungsklage angegriffen werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer einer Wohnung einer Wohnungseigentumsanlage in Berlin klagte im Jahr 2021 gegen die beschlossene
Rechtswidrigkeit der gesamten Jahresabrechnung
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied zu Gunsten des Klägers. Der Beschluss über die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2022
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (zt/GE 2022, 964/rb)
Jahrgang: 2022, Seite: 964 GE 2022, 964
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Dokument-Nr. 32282
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