wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 11.02.2019

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.03.2018
- 5 U 60/17 -

Fehlende Anbindung an öffentliche Wege: Ersteigerer eines Wohngrundstücks muss sich nicht auf Erreichbarkeit per Hubschrauber verweisen lassen

Nachbarn müssen Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung eines erforderlichen Zugangs dulden

Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung eines erforderlichen Zugangs dulden. Bei zu Wohnzwecken dienenden Grundstücken muss dabei eine Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen - und nicht nur durch Hubschrauber - möglich sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Im zugrunde liegenden Fall ersteigerte die klagende Investmentgesellschaft Ende2014 in einem Zwangsversteigerungsverfahren das Eigentum an einem mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück in Meschede. Vorheriger Eigentümer dieses Grundstücks war der Vater des Beklagten. Bereits zuvor hatte der Vater des Beklagten das benachbarte, nur 22m² große Grundstück von der Stadt Meschede erworben, das zwischen dem versteigerten Grundstück und einem öffentlichen Wegegrundstück der Stadt Meschede liegt. Das Eigentum an diesem Grundstück übertrug der Vater des Beklagten im Februar 2014 dem Beklagten, der im vorerwähnten Zwangsversteigerungsverfahren potenzielle... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.02.2019
- 33 C 2815/18 (51) und 33 C 2802/18 (50) -

Kündigung eines Wohn­raum­miet­verhältnisses wegen Verdachts des Handeltreibens mit Rauschgift gerechtfertigt

Handeltreiben mit Rauschgift stellt Verletzung der vertraglichen Pflichten dar

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Kündigung eines Wohn­raum­miet­verhältnisses wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Rauschgift gerechtfertigt ist.

Im zugrunde liegenden Fall kam es zu polizeilichen Durchsuchungen und eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandelns gegen Bewohner in der sogenannten "Platensiedlung" in Frankfurt am Main. Die Wohnungsgesellschaft nahm dies zum Anlass, für das betroffene Mietverhältnis eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.Das Amtsgericht Frankfurt am Main verwies... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 07.02.2019
- 20 B 17.1560 -

Dönerspieße mit Salmonellenbefall sind bei positiver Eigenkontrolle vom Markt zu nehmen

Hersteller muss Rücknahmepflicht in betriebseigenem Hygienekonzept festschreiben

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass die Herstellerin von fabrikmäßig hergestellten Dönerspießen verpflichtet ist, diese und die betroffene Charge vom Markt zu nehmen, wenn sie im Rahmen von Eigenkontrollen einen Salmonellenbefall feststellt. Sie hat dies auch in ihrem betriebseigenen Hygienekonzept festzuschreiben.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte ein mittelständisches Lebensmittelunternehmen geklagt, das tiefgefrorene Fleischdrehspieße für den Einzelhandel produziert. Die Fleischdrehspieße werden im Werk der Klägerin hergestellt, tiefgefroren und anschließend z.B. an Restaurantbesitzer ausgeliefert. Dort werden die Drehspieße dann erhitzt und anschließend portioniert - etwa als Döner Kebab... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Hinweisbeschluss vom 02.01.2018
- 7 U 90/17 -

Vorbehaltlose Zahlung einer Schlussrechnung und Ingebrauchnahme eines neu errichteten Hauses ohne Mängelrüge stellt konkludente Abnahme einer Architektenleistung dar

Architekt darf von Billigung seiner Leistung als frei von wesentlichen Mängeln ausgehen

In der vorbehaltlosen Zahlung der Schlussrechnung und der Ingebrauchnahme des errichteten Hauses ohne Mängelrüge liegt eine konkludente Abnahme im Sinne von § 640 BGB der Architektenleistung. In diesem Fall darf nämlich der Architekt von der Billigung seiner Leistung als frei von wesentlichen Mängeln ausgehen. Auf eine spätere Mängelrüge kommt es dann nicht mehr an. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Beendigung der letzten Arbeiten an dem neu errichteten Einfamilienhaus im August 2010 bezog die Auftraggeberin das Haus. Die Schlussrechnung hatte sie bereits im September 2008 bezahlt. Ein Jahr nach der Ingebrauchnahme des Hauses rügte sie gegenüber dem Architekten einen Mangel an dem Haus. Nachfolgend kam es mit dem Architekten... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.12.2018
- VIII ZR 17/18 -

BGH: Vermieter muss vorhandenen Telefonanschluss instand halten

Keine Reparaturpflicht des Wohnungsmieters

Ist eine Mietwohnung mit einer sichtbaren Telefon­anschluss­dose ausgestattet, so hat der Vermieter eine Instand­haltungs­pflicht nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB für die Telefonleitung vom Hausanschluss bis zur Wohnung des Mieters. Es ist nicht Aufgabe des Mieters, eine defekte Telefonleitung zu reparieren. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 2015 war die Telefonleitung einer Wohnungsmieterin defekt. Der Telekommunikationsanbieter stellte fest, dass die Zuleitung vom Hausanschluss zur Wohnung der Mieterin beschädigt war. Da sich der Vermieter weigerte, die Telefonleitung zu reparieren, erhob die Mieterin Klage.Während... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gera, Urteil vom 09.12.2014
- 3 K 705/14 Ge -

Podologen dürfen Heilbehandlungen des Fußes als Heilpraktiker ausführen

Tätigkeit als Heilpraktiker bleibt für Podologen aber beschränkt auf Heilbehandlungen des Fußes

Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden, dass Podologen im Freistaat Thüringen grundsätzlich die Tätigkeit als Heilpraktiker - beschränkt auf Heilbehandlungen des Fußes - eröffnet ist.

Bislang konnten ausgebildete Podologinnen und Podologen in Thüringen neben fußpflegerischen Maßnahmen Heilbehandlungen im Fußbereich nur nach ärztlicher Anweisung vornehmen. Zukünftig können sie mit der sogenannten sektoral beschränkten Zulassung als Heilpraktiker eigenverantwortlich diesen Körperteil behandeln (soweit nicht nach anderen Rechtsvorschriften ärztliche Vorbehalte bestehen,... Lesen Sie mehr




Werbung