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alle Urteile, veröffentlicht am 02.07.2015

Bundesfinanzhof, Urteil vom 05.02.2015
- III R 9/13 -

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Bei Meldung des Kindes in Wohnung des Alleinerziehenden ist Haushalts­zugehörigkeit unwiderlegbar zu vermuten

Anspruch auf Entlastungsbetrag kann auch bestehen, wenn Kind tatsächlich in einer eigenen Wohnung lebt

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Meldung eines Kindes in der Wohnung eines Alleinerziehenden eine unwiderlegbare Vermutung für die Haushalts­zugehörigkeit des Kindes begründet und bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu gewähren ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war im Streitjahr 2010 verwitwet und Vater einer Tochter, für die ihm Kindergeld zustand. Die Tochter war zwar in der Wohnung des Vaters gemeldet. Da sie aber in einer eigenen Wohnung lebte, lehnte es das Finanzamt ab, dem Kläger den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24 b des Einkommensteuergesetzes in der für das Streitjahr geltenden Fassung --EStG--) zu gewähren. Die hiergegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg.Der Bundesfinanzhof hob das Urteil des Finanzgerichts auf und setzte die Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Entlastungsbetrags fest. Nach § 24 b Abs. 1 Satz 1 EStG... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 23.06.2015
- 8 K 2615/14 und 8 K 3010/14 -

Jäger darf Waffe nur unmittelbar vor der Jagd in seinem Fahrzeug aufbewahren

Lagerung der Jagdwaffen im Fahrzeug über längeren Zeitraum stellt Verstoß gegen waffenrechtliche Dienstvorschriften dar

Ein Forstdirektor und Jäger darf seine Waffe nur unmittelbar vor der Jagd in seinem Auto transportieren. Lagert der Jäger seine Waffe in seinem Fahrzeug und begibt sich zunächst zu anderen Dienstgeschäften, ist ein Widerruf seiner Waffenbesitzkarten sowie die Ungültigkeits­erklärung und Einziehung seines Jagdscheines daher als rechtmäßig anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden hervor.

Dem Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wurde vorgeworfen, ein geladenes Gewehr unverdeckt auf der Rückbank seines unverschlossenen Kraftfahrzeuges deponiert zu haben.Das Verwaltungsgericht Minden sah diesen Vorwurf nach der erfolgter Beweisaufnahme überwiegend als nicht erwiesen an. Der Kläger sei gleichwohl als waffen- bzw. jagdrechtlich unzuverlässig anzusehen.... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 26.03.2015
- 8 U 19/15 -

Kein Anspruch des Mieters von noch herzustellenden Räumen auf Zutritt zur Baustelle

Anzuwendendes Mietvertragsrecht gibt kein Zutrittsrecht

Dem Mieter von noch herzustellenden Räumen steht zwar ein Anspruch auf Überlassung der fertiggestellten Mietsache zu. Er kann aber grundsätzlich nicht Zutritt zu der Baustelle zwecks Überwachung der ordnungsgemäßen Arbeiten beanspruchen. Das in einem solchen Fall anzuwendende Mietvertragsrecht gibt ein solches Zutrittsrecht nicht her. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte die Mieterin von noch im Ausbau befindlichen Räumen Zutritt zur Baustelle, um somit mögliche Baumängel dokumentieren zu können. Die Vermieterin lehnte einen solchen Zutritt aber ab, so dass der Fall vor Gericht kam. Nachdem das Landgericht Berlin ein Zutrittsrecht zur Baustelle verneinte, musste sich das Kammergericht mit dem Fall beschäftigen.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 01.07.2015
- 5 U 87/12 und 5 U 175/10 -

YouTube muss Videos nach Hinweis auf Ur­heber­rechts­verletzungen sperren

OLG Hamburg bejaht Haftung von YouTube bzw. Google aus dem Gesichtspunkt der sogenannten Störerhaftung

Betreiber von Internetangeboten wie YouTube sind zwar nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Nutzertätigkeit hindeuten. Wird allerdings ein solcher Dienstanbieter auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, muss er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Schutz­rechts­verletzungen kommt. Welche Pflichten den Dienstanbieter dabei treffen, insbesondere ob und wieweit er zur Sperrung und dann zur Prüfung und Überwachung der bei ihm hochgeladenen Inhalte verpflichtet ist, bestimmt sich danach, was dem Betreiber nach den Umständen des jeweiligen Falles zuzumuten ist. Eine Verletzung derartiger Pflichten hat der Senat in beiden Verfahren hinsichtlich einzelner Musiktitel bejaht und YouTube bzw. Google insofern zur Unterlassung verpflichtet angesehen.

In den zugrunde liegenden Verfahren wurden die Betreiberin des Videoportals "YouTube" und - in einem der Verfahren - auch deren Muttergesellschaft, die Google Inc., wegen des Vorwurfs von Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen. Gegenstand der Verfahren sind verschiedene Musiktitel, die durch Nutzer von YouTube im Rahmen von Videoclips hochgeladen und damit öffentlich zugänglich... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.01.2015
- V ZR 63/13 -

BGH: Eigentum des Arbeitgebers an Gegenständen in seinen Räumlichkeiten wird vermutet

Ausnahme besteht für offenkundig persönlichen Besitz von Arbeitnehmern

Befinden sich Gegenstände in den Räumen des Arbeitgebers, so wird gemäß § 1006 Abs. 1 BGB vermutet, dass der Arbeitgeber Eigentümer der Gegenstände ist. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn es sich um offenkundig persönlichen Besitz des Arbeitnehmers handelt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich ein Ehepaar im Jahr 2002 getrennt hatte, stritt es sich um die Herausgabe einer mit Altzahngold gefüllten Weinkiste. Diese befand sich in der Wohnung der Schwester seiner Ehefrau. Der Ehemann behauptete Eigentümer des Zahngolds zu sein. Zumindest müsse für ihn die Eigentumsvermutung nach § 1006 Abs. 1 BGB gelten. Denn er habe... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 02.07.2015
- 2 U 148/14 -

Drogeriemarktkette darf Rabattgutscheine fremder Unternehmen einlösen

Werbeaktion stellt keine unlautere Werbesabotage dar

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass eine Drogeriemarktkette auch Rabattgutscheine fremder Unternehmen einlösen darf. Allein die Ankündigung, fremde Rabattgutscheine einzulösen, ist nach Auffassung des Gericht nicht unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 10 UWG.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Drogeriemarktkette angeboten, Rabattgutscheine anderer Unternehmen einzulösen.Das Landgericht Ulm hat die dagegen gerichtete Klage einer Wettbewerbszentrale abgewiesen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Die allein angegriffenen Ankündigung, fremde Rabattgutscheine... Lesen Sie mehr




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