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alle Urteile, veröffentlicht am 20.07.2015

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 16.07.2015
- C-83/14 -

Roma werden durch Anbringung von Stromzählern in unzugänglicher Höhe diskriminiert

Maßnahmen selbst bei erwiesener Manipulation und Beschädigung der Stromzähler unverhältnismäßig

Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil, in dem vor allem Roma wohnen, ist geeignet, eine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft darzustellen, wenn die gleichen Zähler in anderen Stadtteilen in normaler Höhe angebracht sind. Selbst wenn erwiesen wäre, dass in diesem Stadtteil Zähler manipuliert oder beschädigt wurden, erscheint eine solche Praxis im Hinblick auf die beiden Ziele, die Sicherheit des Elektrizitätsnetzes und die ordnungsgemäße Erfassung des Stromverbrauchs zu gewährleisten, als unverhältnismäßig. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Gemäß einer Richtlinie der Union über die Gleichbehandlung* ist jegliche Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft verboten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.Frau Nikolova betreibt in der Stadt Dupnitsa (Bulgarien) ein Lebensmittelgeschäft in dem Stadtteil „Gizdova mahala“, in dem vor allem Personen mit Roma-Herkunft wohnen. In den Jahren 1999 und 2000 installierte das Stromversorgungsunternehmen CHEZ RB in diesem Stadtteil die Stromzähler aller ihrer Kunden an den Betonmasten des Freileitungsnetzes in einer Höhe von sechs bis sieben... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 16.07.2015
- 10 O 211/14 -

Klage eines Geschäftsmanns auf 1,8 Millionen Euro wegen eines angeblichen Glatteis-Unfalls vor einem Hotel abgewiesen

Bürgersteig muss nicht in voller Breite von Schnee geräumt werden

Das Landgericht Berlin hat die Klage eines Geschäftsmanns auf Schadensersatz wegen eines angeblichen Glatteis-Unfalls abgewiesen. Nach den Auslegungen des Gerichts war nicht zweifelsfrei feststellbar, dass sich der Unfall tatsächlich auf der zu streuenden Bürgersteigmitte ereignet hatte.

Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um die Klage eines Fußgängers, der behauptet, sich bei einem Unfall in Berlin-Mitte am 20. Januar 2014 eine Oberschenkelfraktur zugezogen zu haben. Der Geschäftsmann machte geltend, er habe einen Hotelgast besuchen wollen und sei auf dem trotz Glätte nicht gestreuten Bürgersteig einer Straße, die an dem von der Beklagten als Hotel genutzten Grundstück... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18.07.2015
- 1 BvQ 25/15 -

"Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" auf privatem Grundstück mit Publikumsverkehr zulässig

Versammlungs­rechtliche Bedenken gegen Veranstaltung seitens der Versammlungsbehörde nicht erkennbar

Im Wege der einstweiligen Anordnung hat das Bundes­verfassungs­gericht festgestellt, dass der für Montag, 20. Juli 2015, zwischen 18.15 und 18.30 Uhr auf dem Nibelungenplatz in Passau geplante "Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" durchgeführt werden darf. Zivilgerichtliche Entscheidungen, die u. a. das von der privaten Eigentümerin des Nibelungenplatzes ausgesprochene Hausverbot bestätigt hatten, hat das Bundes­verfassungs­gericht zu wesentlichen Teilen aufgehoben. Die einstweilige Anordnung des Gerichts beruht auf einer Folgenabwägung. Das trägt auch dem Umstand Rechnung, dass es bislang an gefestigter Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gerichts zur Inanspruchnahme von öffentlich zugänglich gemachten, aber in privater Hand gehaltenen Grundstücken für Versammlungen fehlt und eine inhaltlich abschließende Entscheidung im Eilverfahren nicht möglich war.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens beabsichtigt, am 20. Juli 2015 für die Zeit von 18.15 Uhr bis 18.30 Uhr eine stationäre öffentliche Versammlung auf dem Nibelungenplatz in Passau durchzuführen. Dieser ist zentral in der Stadt am südlichen Ende der Fußgängerzone gelegen und für den Publikumsverkehr geöffnet. Er steht im Eigentum einer GmbH & Co. KG. Mit der geplanten... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.07.2015
- BVerwG 2 C 41.13, BVerwG 2 C 42.13, BVerwG 2 C 43.13, BVerwG 2 C 44.13, BVerwG 2 C 45.13 -

Regelung über Ausgleich für geleistete "Vorgriffsstunden" verletzt vorzeitig pensionierte Lehrer in Schleswig-Holstein in Recht auf Gleichbehandlung

Ungleichbehandlung der vorzeitig in den Ruhestand versetzten Lehrer sachlich nicht gerechtfertigt

Die Regelung für den Ausgleich der Vorgriffsstunden der Lehrer in Schleswig-Holstein muss auch einen angemessenen Ausgleich für die wegen vorzeitiger Zurruhesetzung noch nicht oder noch nicht vollständig ausgeglichenen Vorgriffsstunden enthalten. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Lehrer in Schleswig-Holstein hatten über mehrere Jahre zusätzlich zu den Pflichtstunden eine weitere halbe Unterrichtsstunde pro Woche (sog. Vorgriffsstunde) zu leisten. Die geleisteten Vorgriffsstunden sollten nach der einschlägigen Regelung in einer Verwaltungsvorschrift während eines entsprechenden Zeitraums vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze... Lesen Sie mehr

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.02.2015
- 13 S 153/14 -

Radfahrende schulpflichtige Kinder: Beim Befahren von verkehrsberuhigten Bereichen genügt die Belehrung über allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs und Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme der elterlichen Aufsichtspflicht

Erlernen eines selbstständigen und umsichtigen Verhaltens im Straßenverkehr erfordert Radfahren ohne ständige Kontrolle und Anleitung der Eltern

Schulpflichtige Kinder dürfen sich grundsätzlich allein im Straßenverkehr mit einem Fahrrad bewegen. Denn das Erlernen eines selbständigen und umsichtigen Verhaltens im Straßenverkehr erfordert ein Radfahren ohne ständige Kontrolle und Anleitung durch die Eltern. Die Eltern müssen jedoch ihrer Aufsichtspflicht durch eine Belehrung über die Regeln und Gefahren des Straßenverkehrs nachkommen. Beim Befahren von verkehrsberuhigten Bereichen genügt die Belehrung über die allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs und den Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2013 missachtete ein 8-jähriger Radfahrer in einem verkehrsberuhigten Bereich die Vorfahrt einer Autofahrerin, so dass es zu einer Kollision kam. Die Autofahrerin, die mit Schrittgeschwindigkeit gefahren war, lastete den Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung an und klagte auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von über 2.000 EUR.... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.04.2015
- 7 K 2471/12 -

Die Zuwendung einer Schweizer Familienstiftung an natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland ist schenkung­steuer­pflichtig

Zuwendung ist als Schenkung unter Lebenden zu versteuern

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Zuwendung einer Familienstiftung Schweizerischen Rechts an eine im Inland ansässige natürliche Person als Schenkung unter Lebenden zu versteuern ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Familienstiftung Schweizerischen Rechts mit Sitz in der Schweiz, kann nach ihrer Satzung Angehörige der Familie Y einmalig „in jugendlichen Jahren“ finanziell unterstützen. Sie zahlte 2011 einem 29 Jahre alten, ledigen und kinderlosen Nachkommen der Familie Y mit Wohnsitz in Deutschland einen Geldbetrag aus. Sie verpflichtete sich... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04.08.1999
- 3 WF 6284/99 -

Einstellung von Unterhaltszahlungen sowie Rückkehr ins Heimatland rechtfertigen keine sofortige Scheidung

Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahres zumutbar

Teilt der Ehemann seiner Ehefrau mit, dass er zukünftig nicht mehr Unterhalt zahlen wird und in sein Heimatland zurückkehren will, berechtigt dies nicht zur sofortigen Scheidung. Vielmehr ist eine Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahres zumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehemann erklärte seiner Frau keinen Grund mehr dafür zu sehen, für sie Unterhalt zu zahlen und fortan in seinem Heimatland Türkei leben zu wollen. Die Ehefrau beantragte daraufhin die sofortige Scheidung. Sie hielt eine Fortsetzung der Ehe für unzumutbar.... Lesen Sie mehr




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