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Amtsgericht München, Urteil vom 09.01.2023
- 159 C 1797/22 -
AG München zur Haftung bei Unfall mit E-Bike an Baustelle
Kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzengeld
Im Streit um Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Sturzes mit einem E-Bike an einer Baustelle wies das Amtsgericht München die Klage einer Münchnerin auf Zahlung von 1.172,70 EUR sowie 2.000 EUR Schmerzensgeld gegen eine Baufirma und deren Haftpflichtversicherung ab.
An der Peter Auzinger Straße in München wurde der Fahrradweg im Juni 2021 aufgrund einer
Kausaler Zusammenhang zwischen Sturz und Verkehrssicherungspflichtverletzung nicht nachgewiesen
Das Gericht wies die Klage ab. Der Klägerin ist es nicht zur Überzeugung des Gerichts gelungen nachzuweisen, dass eine
Leuchten der Warnbarken nicht ausschlaggebend
Eine Verkehrspflichtverletzung der Beklagten zu 1 im Hinblick auf die Höhe der Bordsteinkante konnte die Klägerin daher nicht nachweisen. Auch ein möglicherweise falsches Aufstellen der Schrankenzäune hat nicht zur Überzeugung des Gerichts kausal zum Sturz der Klägerin geführt. Aus oben genannten Gründen konnte nicht beweissicher festgestellt werden, dass die Klägerin allein deshalb zu Sturz gekommen ist, weil die aufgestellten Schrankenzäune den Radweg so geführt haben, dass sie über einen erhöhten Bordstein fahren musste. Die Beleuchtung der Warnbaken/Schrankenzäune hat nach Auffassung des Gerichts nicht die Funktion, die Fahrbahn selbst zu beleuchten. Sinn und Zweck der Beleuchtung ist es lediglich, den Verlauf des Weges anzuzeigen. Damit fällt eine eventuelle unterbliebene Beleuchtung nicht in den Schutzzweck der Norm für die von der Klägerin geltend gemachten Schäden und Schmerzensgeld.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2023
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33404
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