Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.03.2016
- 6 C 60.14 -
BVerwG: Jagdausübung mit halbautomatischen Waffen mit einer Magazinkapazität von mehr als 2 Schuss verboten
Jäger steht kein Anspruch auf Streichung des in Waffenbesitzkarte befindlichen Zusatzes "2 Schuss" zu
Erlaubt die zuständige Behörde zwar die Jagdausübung mit einer halbautomatischen Waffe, beschränkt sie aber zugleich die Magazinkapazität auf zwei Schuss, so steht dem Jäger kein Anspruch auf Streichung der Beschränkung zu. Denn eine Jagdausübung mit einer halbautomatischen Waffe, die über eine Magazinkapazität von mehr als zwei Schuss verfügt, ist nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 c) des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) verboten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein
Oberverwaltungsgericht gab Klage statt
Das Oberverwaltungsgericht Münster gab der Klage statt. Der
Bundesverwaltungsgericht verneint Anspruch auf Streichung der Beschränkung
Das Bundesverwaltungsgericht entschied zu Gunsten der Behörde und hob daher die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auf. Dem
Verbot der Jagdausübung mit halbautomatischen Waffen mit einer Magazinkapazität von mehr als 2 Schuss
§ 19 Abs. 1 Nr. 2 c) BJagdG enthalte ein generelles Besitzverbot im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Waffengesetzes für halbautomatische Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, so das Bundesverwaltungsgericht. Es sei verboten mit solchen Waffen auf Wild zu schießen. Das Verbot beschränke sich nicht auf eine Verhaltenspflicht für
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2016
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 30.04.2012
[Aktenzeichen: 8 K 1480/11] - Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 24.09.2014
[Aktenzeichen: 20 A 1347/12]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22678
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22678
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.